Ohne LEI ist’s bald vorbei
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EU-RichtlinieMiFID-II für Teilnehmer des Finanzmarkts, die Wert­papier­geschäfte tätigen, schreibt den Legal Entity Identifier verpflichtend vor.
FINANCENET reinhard krémer 25.05.2018

Ohne LEI ist’s bald vorbei

Die Übergangsfrist für Legal Entity Identifier, kurz LEI, endet in wenigen Wochen – jetzt beantragen.

••• Von Reinhard Krémer

WIEN. Seit Anfang dieses Jahres ist der Legal Entity Identifier – kurz LEI – laut der neuen EU-Richtlinie MiFID-II für Teilnehmer des Finanzmarktes, die Wertpapiergeschäfte tätigen, verpflichtend. Die Übergangsfrist läuft bald aus.

Zeig mir dein LEI

Die Richtlinie betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Kommunen, Vereine oder Stiftungen, die ihrem jeweiligen Wertpapierpartner einen LEI nachweisen müssen.

All jenen Unternehmen und sonstigen Organisationen, die den LEI bis dato noch nicht beantragt haben, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2018 gewährt – danach müssen ausnahmslos alle betroffenen Finanzmarktparteien über einen LEI verfügen. Die Vergabe des LEI ist streng reglementiert: Nur bei Stellen, die von der GLEIF (Global LEI Foundation) entsprechend autorisiert sind, kann die Rechtsträgerkennung beantragt werden.
Diese Zulassung als Local Operating Unit (LOU) hat die GS1 Organisation im vergangen Jahr erhalten und gilt damit – auch für Österreich – als offizielle Vergabestelle des LEI.

Rasch und unkompliziert

GS1 Austria ist als Registration Agent wiederum erster Ansprechpartner, wenn es um Anliegen und Fragen österreichischer Unternehmen geht. Die Antragstellung des LEI selbst erfolgt sehr rasch und unkompliziert über das Online-Portal www.lei.direct.

Zusätzlich findet man auf www.gs1.at/lei zahlreiche nützliche Tipps und Tricks rund um die Beantragung des LEI. So wie zum Beispiel, dass man vor allem auf die richtige Schreibweise des Unternehmens achten sollte, und zwar so wie dieses auch im öffentlichen Register oder Firmenbuch angegeben ist.
So wie auch bei der sicheren und schnellen Vergabe weltweit gültiger Barcodes für Produkte ist für GS1 als zertifizierte Vergabestelle vor allem eines wichtig: die einfache und reibungslose Implementierung des LEI in die Prozesse des Unternehmens.
Dies unterstreicht auch GS1 Austria-Geschäftsführer Gregor Herzog: „Im Rahmen der LEI-Vergabe steht für uns vor allem der reibungslose und rasche Ablauf der administrativen Notwendigkeiten klar im Vordergrund.”

Kompetente Beratung

Zahlreiche Unternehemen zeigten sich sehr zufrieden über die rasche LEI-Zuteilung. So meint Tamara Frühwirt vom Konzernbetriebsrat der Porr AG: „Nach anfänglichen Problemen im Zuge der LEI-Beantragung waren nach einer kompetenten und unkomplizierten telefonischen Beratung seitens GS1 Austria die weiteren Schritte in kürzester Zeit erledigt.”

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