WIEN. Nach geltender Bestimmung haben Arzneimittel- und Kosmetikhersteller mindestens 80% der Kosten einer speziellen Klärstufe von Abwasser zu tragen, die bei Kläranlagen in der Nähe solcher Hersteller angewendet wird. Nach einer Klage Polens beim EuGH empfahl die damit befasste Generalanwältin, die Bestimmung für nichtig zu erklären. Folgen die Richter des EuGH der Empfehlung, könnte die Bestimmung von den EU-Gesetzgebern geändert werden.
Pharmig-Generalsekretär Alexander Herzog betont, dass der Verband für eine „faire Verteilung der Kosten“ sei und diese begrüßen würde. Dies auch, weil die Kostenbelastung in diesem Zusammenhang letztlich die Medikamentenversorgung gefährden könnte. (sst)
Katharina Schmidt verlässt Wiener Zeitung
Katharina Schmidt verlässt die Wiener Zeitung nach 22 Jahren auf eigenen Wunsch. Die langjährige Journalistin und zuletzt Chefredakteurin war laut Aussendung eine maßgebliche Kraft