Gesünder im Job
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HEALTH ECONOMY Redaktion 02.05.2025

Gesünder im Job

Neue Arbeitsformen und demografischer Wandel in der Gesellschaft rücken die Arbeitsmedizin in den Fokus.

••• Von Evelyn Holley-Spiess

WIEN. Neue Arbeitsformen und die generell niedrige Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung machen die Rolle der Arbeitsmedizin wichtiger denn je. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) nutzte daher den diesjährigen Welttag der Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April, um auf vorhandene Defizite, künftige Herausforderungen und die Chancen, die die Arbeitsmedizin mit sich bringt, hinzuweisen.

„Angesichts der älter werdenden Gesellschaft muss es auch verstärkt Bemühungen geben, wie man durch gesunde Arbeitsplätze die Gesundheit der Menschen und die Leistungsfähigkeit der Erwerbstätigen bestmöglich aufrechterhalten kann”, formulierte ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart. „Immerhin wird der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung vom Zeitraum 2023 bis 2050 von rund 20 auf rund 28 Prozent wachsen.” Diese Entwicklung mache es notwendig, dass Arbeitsmediziner künftig auch stärker als Präventionsdienstleister auftreten – und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ganzheitlich in allen präventivmedizinischen Belangen beraten. Die Ärzte würden so zur Gesundheitsförderung von Mitarbeitern und dadurch indirekt auch zur Produktivität von Unternehmen beitragen, ergänzte Karl Hochgatterer, medizinischer Leiter der Österreichischen Akademie für Arbeitsmedizin und Prävention und Referent für Arbeitsmedizin in der ÖÄK.

Mehrwert für Unternehmen

Das Tätigkeitsfeld der Arbeitsmedizin umfasst ein breites Spektrum, dessen Eckpfeiler der Arbeitnehmerschutz und die Gesundheitsförderung darstellen. Auf dieser Basis beraten die Mediziner „Unternehmen in allen Fragen der Gesundheit”, skizzierte Hochgatterer. Der Mehrwert für die Betriebe liege im Erhalt, in der Förderung und Wiederherstellung von Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sowie in deren erhöhter Motivation.

Der Einsatz von Arbeitsmedizinern ist in Österreich gesetzlich geregelt. Jeder Betrieb, der mindestens einen unselbstständig Beschäftigten hat, muss für eine entsprechende Betreuung sorgen. Kleinst- und Kleinbetriebe werden bei den Kosten von der AUVA unterstützt.

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