••• Von Martin Rümmele
MASSACHUSETTS / DÜSSELDORF. Die Patente rund um die lukrativen Coronaimpfstoffe sind weiter Anlass für Streit. Diesmal geht es nicht um eine Aufhebung der Patente zur Belieferung ärmerer Staaten, sondern um einen Streit zwischen Unternehmen. Die Konkurrenten Biontech und Pfizer hätten bei der Entwicklung ihres Impfstoffs Technologien kopiert, die Moderna schon vor Jahren entwickelt habe, teilte der Konzern mit. Moderna habe nun Schadenersatzklagen in den USA und Deutschland eingereicht.
Neue Technologie
Moderna und Biontech gelten als Vorreiter bei der neuartigen mRNA-Technologie, auf der die Coronaimpfstoffe beider Seiten beruhen und die ihnen Milliardenerlöse einbrachten. Mit den Klagen wolle Moderna seine mRNA-Technologieplattform schützen, mit deren Entwicklung das Unternehmen Pionierarbeit geleistet, in die es Milliarden Dollar investiert und die es schon in den Jahren vor der Pandemie patentiert habe, erklärte Konzernchef Stephane Bancel.
Moderna hatte zu Beginn der Pandemie erklärt, auf eine Durchsetzung seiner Covid-19-Patente zu verzichten, um so andere Unternehmen bei der Entwicklung eigener Impfstoffe zu unterstützen. Im März konkretisierte der Konzern dann seine Zusage: Es sollte künftig nur für die 92 ärmeren Länder im Rahmen der internationalen Impfallianz Gavi gelten. Unternehmen wie Pfizer und Biontech könnten jedoch eine Lizenz für andere Märkte beantragen. Beide hätten dies aber nicht getan, erklärte Moderna.
Pfizer/Biontech wehren sich
Biontech wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen erklärte, es respektiere valide geistige Eigentumsrechte. Die Arbeit von Biontech sei originär und man werde sie entschieden gegen alle Anschuldigungen der Patentverletzung verteidigen, erklärte das Unternehmen,. Angesichts des Erfolgs des eigenen Impfstoffs sei es nicht ungewöhnlich, dass Pharmaunternehmen nun behaupteten, der Impfstoff verletze möglicherweise ihre geistigen Eigentumsrechte. Pfizer erklärte, man sei von der Klage überrascht und werde sich „energisch gegen die Anschuldigungen der Klage zur Wehr setzen”.