••• Von Martin Rümmele
WIEN. Die Stadt Wien und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) haben eine umfassende Kooperation besiegelt. Vorgesehen ist unter anderem, das Lorenz-Böhler-Spital zum Zentrum für ambulante Erstversorgung zu machen.
Standorte zusammengelegt
Laut einer Aussendung sollen zwei große „Gesundheitsbrücken” zwischen AUVA und Krankenanstaltenverbund in Wien geschaffen werden. Im Süden der Stadt sind das Unfallkrankenhaus in Meidling und das Kaiser Franz Josef-Spital in Favoriten Kooperationspartner. Auf der anderen Seite werden „der neue künftige Ambulanz-Standort”, also das Lorenz-Böhler-Spital in der Brigittenau, und das städtische Donauspital näher zusammengeführt. Der Betriebsrat fürchtet dadurch allerdings ein Aushöhlen der AUVA. Fixiert wurde nämlich auch, dass das Rehazentrum „Weißer Hof” in Klosterneuburg nach Wien ins UKH Meidling übersiedeln soll. Der Weiße Hof vor den Toren Wiens wurde vor allem durch seine Arbeit mit Querschnittsgelähmten und Trauma-Patienten bekannt.
Hintergrund ist nicht zuletzt das unter Türkis-Blau fixierte Sparprogramm in der Unfallversicherung mit dem Ziel, die Beitragssätze von 1,3 mittelfristig auf 0,8 Prozent zu senken. Von den ursprünglich von Ministerin Beate Hartinger-Klein geforderten 500 Mio. soll die AUVA 430 Mio. € aufbringen. Tatsächlich eingespart werden davon 135 Mio. in der Verwaltung und durch Kooperationen. Die restlichen 295 Mio. € sollen aus Querfinanzierungen von versicherungsfremden Leistungen, die die AUVA derzeit erbringt, und damit durch Verschiebung zu anderen Trägern kommen – allein rund 150 Mio. aus der neuen ÖGK. Dabei geht es einerseits um die Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer in KMU und anderseits um die zu hohen Zahlungen für in anderen Spitälern behandelte Arbeitsunfälle.
Bumerang für KMU
Was auf den ersten Blick nach einer Entlastung für die Wirtschaft klingt, die die AUVA – quasi als pauschale Haftpflichtversicherung – zahlt, könnte vor allem für Klein- und Mittelbetriebe zum Bumerang werden. Verunfallt nämlich ein Beschäftigter, zahlt vorerst die ÖGK die Leistungen und rechnet später mit der AUVA ab. Geld fließt dann zurück, wenn es tatsächlich ein Arbeitsunfall war. Ist es das nicht, gibt es für den Betrieb auch keine Entgeltfortzahlung für den Ausfall des Mitarbeiters.
Das Problem dabei: Die AUVA entscheidet allein, ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht. Hat nun aber etwa ein Fliesenleger einen Bandscheibenvorfall, könnte dieser auch aufgrund einer Vorschädigung passiert sein und damit nicht kausal durch die Arbeit. Dadurch erspart sich die AUVA weiteres Geld, und das Unternehmen schaut durch die Finger.