WIEN. Die österreichische Verwertungsgesellschaft austro mechana hat ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt: Die Speicherung urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Cloud unterliegt der Speichermedienvergütung. Damit wird klar, dass Rechteinhaber auch für Cloud-Speicherungen eine faire Vergütung erhalten müssen.
Nach jahrelangem Rechtsstreit mit einem deutschen Betreiber von Cloud-Diensten bestätigte der OGH, dass das bestehende österreichische Urheberrechtsgesetz die Vergütungspflicht umfasst. Zuvor hatte bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2022 klargestellt, dass Mitgliedstaaten für legal kopierte Inhalte auch bei Cloud-Speicherungen eine Vergütung sicherstellen müssen. Die Entscheidung betrifft neben Musik auch Bild‑, Video- und Sprachwerke sowie Leistungsschutzrechte, die austro mechana einzieht. (red)
