Es blieb beim netten Versuch
MARKETING & MEDIA Redaktion 13.10.2023

Es blieb beim netten Versuch

Der faule Kompromiss beim Ende des Amts­geheimnisses zeigt: Gut sind wir nur im Verhindern.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

VERSCHLIMMBESSERUNG. Österreich hat angeblich das Amtsgeheimnis abgeschafft. Ja, angeblich, denn von der Änderung sind von den insgesamt 2.093 Gemeinden nur handverlesene 259 betroffen, wenn es darum geht, einer sogenannten aktiven Informationspflicht nachkommen zu müssen, sprich etwa Studien, die mit Steuergeld finanziert sind, ohne Aufforderung entsprechend zu veröffentlichen.

Die übrigen 1.834 haben weniger als 5.000 Einwohner und sind davon nicht betroffen.

Eine unausgegorene Lösung

Auf Aufforderung müssen diese kleineren Gemeinden zwar auch Informationen herauszurücken, aber eben nur auf Aufforderung.

Jetzt kann das manchmal in einem kleinen Ort durchaus schwierig werden, denn auch wenn ich die Möglichkeit habe, mit einer anonymen Mail-Adresse gewisse Informationen zu verlangen, muss die Gemeinde einfach – wie bisher – nur nicht antworten und ich müsste klagen, wo ich mich aber erst recht outen müsste, wer ich denn nun bin, und der Ortskaiser, der unter Umständen mein Nachbar ist, weiß spätestens dann, dass ich der Antragsteller bin.

Ein Beispiel, wie absurd das Ganze werde kann, ist, dass Gemeinden mit dem – in diesem Fall – berüchtigten Datenschutz-Argument die Herausgabe etwa einer Studie verweigern, nur weil die Telefonnummer des Studienautors in der Studie zu finden ist, und das ginge ja nun wirklich nicht. Sie ahnen es: wegen des Datenschutzes.

Ach ja: Und das Gesetz tritt übrigens nicht, wie vermutet, kommendes Jahr in Kraft – selbst hier zeigt sich die Politik als Verzögerer und es gilt erst ab 2025. Und: Geändert werden kann das Gesetz künftig nur, wenn alle neun Bundesländer zustimmen, also de facto nie.

Zum Schluss noch ein Schmankerl: Das Gesetz sieht vor, dass Betroffene, über die Journalisten etwa im Zuge einer Recherche zu Korruptionsvorwürfen gegen diese Peson verdeckt recherchieren und Anfragen an eine Behörde richten, von dieser Anfrage künftig informiert werden müssen.

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