„Rechtssichere Lösung hat oberste Priorität”
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MARKETING & MEDIA 18.06.2015

„Rechtssichere Lösung hat oberste Priorität”

Regeln VÖZ-Präsident & Kurier-Geschäftsführer Thomas Kralinger: „Wenn ­Google auf missliebige Gesetze mit der Warnung vor einer Auslistung reagiert, dürfte dies die EU-Kommission sehr interessieren.”

Wien. Trotz der anhaltenden Kritik von allen Seiten ist am Dienstag die Novelle zum Urheberrechtsgesetz im Ministerrat beschlossen worden. Zwar mit der sogenannten Speichermedienabgabe – diese soll ja die Privatkopie in Österreich an das digitale Zeitalter anpassen –, dafür aber ohne Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

VÖZ wenig erfreut

Thomas Kralinger, Präsident des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ), nutzte die Gelegenheit, um nochmals auf die Bedürfnisse der heimischen Verleger im Kampf mit dem Suchmaschinen-Giganten Google hinzuweisen und Regeln einzufordern.
„Der VÖZ fordert das Leistungsschutzrecht seit mittlerweile sechs Jahren; daher ist es aus unserer Sicht nicht entscheidend, ob es im Juli oder ein paar Monate später beschlossen wird. Oberste Priorität hat nicht die Geschwindigkeit, sondern dass der Gesetzgeber eine rechtssichere Lösung auf den Weg bringt.”
Es sei wesentlich, dass die Regierung am Leistungsschutzrecht festhält: „Wenn Verlage ihre Inhalte vor der gewerblichen Ausbeutung durch Dritte nicht schützen können, sind ihre Investitionen in digitalen Content auf Sand gebaut. Dieses Gesetz schafft faire Spielregeln im Web. Mit dem Leis-tungsschutzrecht hätte das Eigentum in der digitalen Welt wieder einen Wert”, so der VÖZ-Präsident.

Google, quasi ein Monopolist

Darüber hinaus ergänzte Kralinger: „Wir werden der Europäischen Kommission auch unsere Unterlagen und Materialien gern zur Verfügung stellen. Wenn Google auf missliebige Gesetzesinitiativen reflexartig mit der Warnung vor einer Auslistung von Verlagsinhalten reagiert, dürfte dies Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager und Digitalkommissar Günther Oettinger sehr interessieren. Der Quasi-Monopolist darf seinen Algorithmus nicht dazu benutzen, um damit Politik in eigener Sache zu betreiben.” (red)

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