••• Von Nadja Riahi
Vergangene Woche präsentierte die Türkis-Grüne Bundesregierung ein neues Gesetzespaket gegen Hass im Netz, das Anfang 2021 in Kraft treten soll. Justizministerin Alma Zadic bezeichnete Hass im Netz als „ein gesamtgesellschaftliches Problem”, von dem viele junge Menschen und vor allem junge Frauen betroffen seien. Das Ziel des Gesetzespakets sei es, dass sich User, die mit Hasspostings konfrontiert werden, kostengünstig, rasch und niederschwellig zur Wehr setzen können.
Denn während sich eine Klage gegen Verfasser von Hate Speech im Netz früher teuer und langwierig gestaltete, soll dieser Prozess durch ein erstmals geschaffenes Zivilverfahren vereinfacht werden. Mittels eines Formblatts könne binnen weniger Tage ein Unterlassungsbefehl bewirkt werden. Eines der Ziele sei auch gewesen, das Strafrecht an das 21. Jahrhundert anzupassen. So soll verschärft gegen Cyber Mobbing und Verhetzung vorgegangen werden. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sehe eine Gefahr von Hass im Netz in der „raschen, unkontrollierten Verbreitung” der Kommentare. Dies liege daran, dass die großen Plattformen häufig im Ausland sitzen und schwer zu erreichen wären. Mit dem neuen Gesetz sollen Plattformen verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Weites müssen Plattformen ein „leicht erreichbares, immer verfügbares Meldesystem einrichten”, so Edtstadler. Auch im Sinne der Transparenz habe man nachgeschärft: Unternehmen müssen in Zukunft darüber berichten, was gelöscht wurde und was nicht.
Von diesem Gesetz ausgenommen sind österreichische Medienunternehmen sowie die Plattform Wikipedia. Um sich vor „Overblocking” zu schützen, habe die Regierung Beschwerdeverfahren definiert. Wer der Meinung ist, sein Posting wurde zu Unrecht gelöscht, kann eine Überprüfung anfordern. So soll die Meinungsfreiheit geschützt werden. Sollten Plattformen gegen das Gesetz verstoßen, drohen hohe Geldbußen.
medianet bat Experten um eine Einschätzung der geplanten Änderungen. „Der Gesetzesentwurf bringt eine Stärkung der Betroffenenrechte und Rechtsdurchsetzung mit sich, die sehr wünschenswert ist”, sagt Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. „Zudem sehe ich die Strafbarkeit des sogenannten Upskirting, die Ermittlungspflicht bei Beleidigung sowie die neuen rechtlichen Möglichkeiten bei Cybermobbing und Verhetzung sehr positiv. Nicht zu vergessen die geplanten, hohen Geldbußen für Plattformen bei Nichtlöschung”, so Grabovac weiter.
Verlagerung der Hass-Postings
„Meines Erachtens wird es durch die Stärkung und Sensibilisierung zum Thema vermehrt zu Beschwerden kommen und darauf sollte man vorbereitet sein, um die Gerichte nicht zu überlasten und damit den Betroffenen die versprochene, effektive und rasche Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten”, warnt sie. Grabovac übt auch Kritik an der Ausnahme der Zeitungsforen, denn „der Hass könnte sich nun zunehmend in die Foren der Zeitungsunternehmen verlagern. Gerade Zeitungsforen spiegeln einen politischen und gesellschaftlichen Kurs wider und sind bei der Meinungsbildung der Bevölkerung nicht unerheblich.”
Caroline Kerschbaumer, Geschäftsführerin der Stelle für Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, ZARA, sieht den Gesetzesentwurf als einen Schritt in Richtung Ausweitung und Stärkung des Schutzes von Betroffenen. „Einige zum Teil langjährige ZARA-Forderungen wurden aufgenommen”, sagt Kerschbaumer. Positiv seien unter anderem die geforderte Änderung des „Cyber Mobbing-Paragrafen”.
„Wir werden in den kommenden Tagen den Gesetzesentwurf noch genau prüfen; zum Beispiel die geplante Klagsmöglichkeit durch Arbeitgeber, aber auch die Verankerung der Meinungsfreiheit. Schafft das Kommunikationsplattformgesetz den Spagat zwischen dem Schutz der Menschenwürde und voreiligen und intransparenten Lösungen durch Plattformen, weil diese mangelhafte Vorgaben bekommen?”, stellt Kerschbaumer in den Raum. Grabovic erwartet mehr Meldungen und Beschwerden von Betroffenen bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark; sie sehe das positiv. „Mit diesem Mehr wird verbunden sein, dass wir die Möglichkeit bekommen, die Betroffenen bestmöglich in ihrer Rechtsdurchsetzung zu unterstützen sowie Löschungen auch durchzusetzen und nicht auf ein Good Will angewiesen zu sein. Also zusammenfassend gesprochen endlich erfolgreich und schnell Hass im Netz bekämpfen zu können”, sagt die Leiterin.
Meinungsfreiheit in Gefahr?
Kritiker sehen durch Inkrafttreten des neuen Gesetzespakets eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. „Jede Einschränkung der Kommunikation bedeutet grundsätzlich eine mögliche Gefahr für die Meinungsfreiheit”, sagen Rechtsanwalt Clemens Völkl und Rechtsanwaltsanwärter Karim Khamis.
„Zu Recht weist der Ministerialentwurf zum Kommunikationsplattformen-Gesetz jedoch darauf hin, dass es auch unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention keinen grundsätzlichen, gegenüber einer Kommunikationsplattform durchsetzbaren Anspruch darauf gibt, dass ein Inhalt zwingend zu verbreiten ist. Regelmäßig lassen sich Diensteanbieter in ihren AGBs auch das Recht einräumen, gewisse Inhalte zu löschen. Insofern handelt es sich ja ‚nur' um eine Einschränkung des Kommunikationskanals und nicht der Kommunikation selbst”, erklären Völkl und Khamis.
Inhalt genau definiert
Im Zentrum des Gesetzesentwurfs stehe der Begriff des „rechtswidrigen Inhalts”. Dadurch sollen nur strafrechtlich relevante Inhalte erfasst sein.
„Problematisch könnte daran sein, dass die Bewertung der objektiven, somit unabhängig davon, ob das Verhalten schuldhaft gesetzt wurde, Verwirklichung eines strafrechtlichen Tatbestands von Diensteanbieter zu Diensteanbieter verschieden sein kann sowie, dass in ganz augenscheinlichen Fällen unverzüglich gehandelt werden muss”, so Khamis. Und weiter: „Grundsätzlich ist eine sinnvolle Bekämpfung von Hass im Netz wohl nicht ohne eine mögliche Gefahr für die Meinungsfreiheit möglich, ohne dabei gleichzeitig zahnlos zu sein. Auch ist den Erläuterungen dahingehend zuzustimmen, dass sich eindeutig strafrechtlich relevante Inhalte nicht vor dem Deckmantel der Meinungsfreiheit schützen lassen dürfen.”
Im Zeitalter der Digitalisierung
Auf die Frage ob es der Bundesregierung gelungen sei, das Strafrecht an das 21. Jahrhundert anzupassen, antworten die beiden: „Ein Großteil der heutigen Kommunikation hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ins Internet verlagert, daher ist das Vorhaben, einen rechtlichen Rahmen für die gemeinsame Kommunikation vorzusehen, grundsätzlich zu begrüßen. Österreich folgt damit den bereits in Deutschland und Frankreich erlassenen Gesetzen gegen Hass im Netz; um einen völligen Alleingang und Einzelfall handelt es sich daher nicht.”
Eines dürfe nicht vergessen werden: „Das Internet ist ein anonymisierter Kommunikationskanal, in dem sehr rasch mit null Aufwand Nachrichten mit hoher Verbreitung abgesetzt werden können. Dadurch sinkt die Hemmschwelle erheblich, rechtswidrige Inhalte zu verbreiten. Das unterscheidet diesen Kommunikationskanal von anderen, daher sind auch spezielle Regelungen angebracht”, sagt Völkl. Wie bereits vorher erwähnt, sind Zeitungsforen von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Dafür habe man die Schadensersatzansprüche für Personen, die durch ein Medium in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt worden sind, deutlich angehoben.
Zeitungen ausgenommen
Während derzeit der maximale Entschädigungsanspruch bei 50.000 € liegt, soll er künftig bei sehr schwerwiegenden Verstößen bei 100.000 € liegen. Österreichische Medien(unternehmen) üben Kritik: „Aus Sicht der Medienunternehmen sind die geplanten Erhöhungen von Entschädigungen naturgemäß nicht wünschenswert. Es besteht eigentlich auch kein Zusammenhang zwischen der ‚Hass-im-Netz'-Problematik und den in österreichischen redaktionellen Medien erscheinenden Beiträgen. Eine maßvolle Inflations-Anpassung der Entschädigungsentgelte erschiene durchaus vertretbar, aber eine Verdoppelung der Entschädigungen – vor allem für Tatverdächtige beziehungsweise Personen, die dann letztlich auch für eine Tat verurteilt werden – ist schlicht unverhältnismäßig und daher abzulehnen”, sagt Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ).
Strafe für große Plattformen
„Die Ausnahme von Medienunternehmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit ihren journalistisch gestalteten Inhalten ein Postingforum anbieten, ist in Ordnung, weil Hate Speech in Zeitungsforen im Verhältnis zu Social Media-Plattformen eine völlig untergeordnete Bedeutung einnimmt. Nur wenige Kauf-Tageszeitungen und Magazine betreiben eine Vielzahl an Foren. Diese sind sich in der Regel aber auch ihrer Verantwortung bewusst und unterhalten eigene Forenredaktionen beziehungsweise Community Manager, die im Falle problematischer Inhalte auch unverzüglich tätig werden und diese löschen”, so Grünberger. Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda meinte gegenüber dem Standard, er begrüße grundsätzlich die Möglichkeit, endlich gegen Hass oder Verleumdung vor allem auf den Plattformen der Online-Giganten vorgehen zu können. Beim Kommunikationsplattformen-Gesetz wünsche er sich jedoch noch eine Nachschärfung der Umsatzschwelle, die bei 500.000 € pro Jahr liegen soll. Diese solle „maßvoll erhöht” werden, um kleinere Plattformen herauszunehmen.
Gegenüber dem Standard bezeichnete Swoboda die neuen Höchstgrenzen für Entschädigungen im Mediengesetz als „nachvollziehbar” und „richtig”, er kritisiere aber die Verdoppelung der Höchstgrenzen für die Verletzung von Identitätsschutz beziehungsweise Unschuldsvermutung von Tatverdächtigen.
„Zielgenauigkeit fehlt”
Wie sieht die Opposition die Entwicklungen? „Ein Gesetz, das Opferrechte stärkt und es Betroffenen leichter macht, gegen Hass im Netz vorzugehen, ist klar zu begrüßen. Es fehlt aber die Zielgenauigkeit. Der Vorschlag beschränkt sich nämlich nicht nur auf gewinnorientierte Soziale Netzwerke, sondern nimmt alle Plattformen ins Visier. Für ein kleines, europäisches Unternehmen wären die zehn Millionen Euro Strafe existenzbedrohend, während Facebook und Google das aus der Portokasse zahlen. Das ist eine klare Schieflage”, sagt Henrike Brandstötter, Mediensprecherin der Neos auf Nachfrage von medianet.