TV-Macher wollen ins EU-Leistungsschutzrecht
© APA/AFP/Patrick Hertzog
MARKETING & MEDIA Dinko Fejzuli 02.09.2016

TV-Macher wollen ins EU-Leistungsschutzrecht

Noch sind keine Details bekannt, aber der Brüsseler ­Vorstoß zum neuen Urheberrecht weckt Begehrlichkeiten.

••• Von Dinko Fejzuli

Der Kampf von Brüssel vor allem gegen den Suchmaschinen-Giganten Google, wenn es um das Thema Leistungsschutzrecht geht – von manchen auch Google-Steuer genannt –, ist vor allem ein Kampf, der mit voller Härte geführt wird und an dessen Ende, geht es nach dem Willen der EU, eine faire Lösung steht, bei der nicht nur die Suchmaschinenbetreiber für die Verwendung der Inhalte der Verlage auch einen entsprechenden Obulus zahlen sollen.

Langes Bemühen um Gesetz

Schon vor geraumer Zeit hat Brüssel ein sogenanntes Konsultationsverfahren zur Reform des Urheberrechts gestartet. Dabei geht es um ein mögliches Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet sowie um die sogenannte Panoramafreiheit (damit ist zum Beispiel das Veröffentlichen von Fotos etwa urheberrechtlich geschützter Gebäude gemeint). Am Ende sollte ein sogenanntes Weißbuch stehen, mit Empfehlungen, wie künftig das Urheber- bzw. das Leistungsschutzrecht EU-weit geregelt werden soll.

Das Weißbuch selbst ist nie erschienen, dennoch will der zuständige EU-Digitalkommissar Günther Oettinger offenbar nun Nägel mit Köpfen machen und so treibt er sein Vorhaben nun offensiv voran, ein EU-weites Leistungsschutzrecht in absehbarer Zeit auch einzuführen.
Das Eigenartige an der Geschichte: Bis auf Spanien, wo Verlage bereits jetzt schon gesetzlich verpflichtet sind, von Drittnutzern (Suchmaschinenbetreiber, etc.) eine sog. Nutzungsgebühr für die Verwendung der eigenen Online-Inhalte zu verlangen, soll es am Ende doch wieder die Möglichkeit geben, dass Verlage ihren Content etwa für sogenannten Snippets, also kurze Ausschnitte der Originalinhalte, Google & Co weiter gratis zur Verfügung stellen dürfen.
Worum es der EU bei der Reform selbst geht, erklärte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand: „Es würde ihre Rolle als Investoren in Inhalten anerkennen und ihnen eine stärkere Position in Verhandlungen mit anderen Marktteilnehmen geben.” Dabei gehe es aber „absolut nicht um eine EU-Abgabe auf Suchmaschinen”.
Ihre Vorschläge werde die EU-Kommission in der zweiten Septemberhälfte vorlegen, sagte der EU-Kommissionssprecher. „Unser allgemeines Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Europäer Zugang zu einem breiten und unterschiedlichem legalen Angebot von Inhalten haben, und deshalb die kulturelle Diversität zu stärken, während garantiert werden soll, dass Autoren und andere Rechteinhaber besser und fairer geschützt werden.”

Verlage warten eher ab

Bei den betroffenen Verlagen wartet man noch ab, zumal die Information über die mögliche Reform lediglich aus einem Leak stammt, und es seitens der EU noch keine konkreten Vorschläge gibt, die man öffentlich kommuniziert hätte.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der heimischen Medien-Branche: Nach einem Rundruf erreichten uns lediglich drei Antworten; der Tenor der Rückmeldungen selbst war aber positiv.
So meinte etwa Moser Holding-Vorstand Hermann Petz: „Der Vorstoß der EU-Kommission, dass wir unsere Investition in Mitarbeiter und redaktionelle Qualität von Drittverwertern abgegolten bekommen, ist sehr zu begrüßen. Dies wäre ein wichtiger erster Schritt.
Für eine erfolgreiche praktische Umsetzung ist es jedoch zweitens erforderlich, dass Verleger auf dieses Recht nicht verzichten können, und drittens, dass sich die verlegerischen Kräfte in einer gemeinsamen Verwertungsgesellschaft zusammentun.
Wenn Verleger als kleine Einzelkämpfer gegenüber der großen Suchmaschine ihr Recht durchsetzen müssten, sähe ich das problematisch; am Beispiel Springer haben wir ja gesehen, was dabei herauskommt.”
Seitens des VÖZ meinte Geschäftsführer Gerald Grünberger gegenüber medianet: „Der VÖZ begrüßt die Initiative von EU-Kommissar Oettinger, einen effektiven Schutz für verlegerische Inhalte installieren zu wollen. Wichtig aus der Sicht der österreichischen Verleger ist, dass es sich hierbei um einen umfassenden und effektiven urheberrechtlichen Schutz von Print und Online – sowohl von Zeitungen und Magazinen – handelt. Selbstverständlich sollten hier alle Unternehmen – also nicht nur Suchmaschinen – miteinbezogen sein, die gewerbsmäßig journalistische Inhalte verwerten. Der nun eingeschlagene Weg ist aus unserer Sicht alternativlos, da für alle anderen Contentproduzenten bereits ähnliche gesetzliche Vorkehrungen bestehen und es lediglich zu einem ‚Aufschließen' für Zeitungs- und Magazininhalte kommen soll. Die europäische Initiative ist auch richtungsweisend für Österreich und die ruhende, jedoch dringend notwendige Umsetzung des Leistungsschutzrechts. „
Und Bernhard Albrecht, COO bei ProSiebenSat.1 Puls 4 mahnt eine Lösung an, die auch die TV-Veranstalter und deren Content einbezieht: „Eine Verbesserung der Leistungsschutzrechte, außerhalb der bestehenden Normen, sehen wir natürlich positiv, muss aber auch Bewegtbild umfassen. Eine Regelung nur für Print zu schaffen, greift zu kurz. Wir investieren jährlich für die Erstellung von originären Inhalten einen zweistelligen Millionenbetrag, und es muss sichergestellt sein, dass Dritte davon nicht unberechtigt wirtschaftliche Vorteile erzielen.”

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL