EBREICHSDORF. Der Verband österreichischer Werbemittelhändler (VÖW) weist anlässlich der seit 27. September geltenden Bestimmungen gegen Greenwashing auf mögliche Risiken bei der Übernahme von Produktinformationen in die Werbung hin. Die neuen Regelungen setzen die europäische EmpCo-Richtlinie in österreichisches Recht um und betreffen den B2C-Bereich.
Nach Angaben des Verbands können konkrete Produktinformationen entlang der Lieferkette verkürzt oder verallgemeinert werden. Aus einer Angabe wie „Das Gehäuse besteht zu 70 Prozent aus recyceltem Kunststoff“ könne beispielsweise die pauschale Bezeichnung „nachhaltiger Kugelschreiber“ werden. Für allgemeine Umweltaussagen gelten jedoch strengere Voraussetzungen.
„Das Risiko entsteht nicht erst bei der fertigen Werbekampagne. Es beginnt bereits dort, wo eine Produktbeschreibung ungeprüft übernommen und entlang der Lieferkette weitergegeben wird“, sagt VÖW-Präsident Klaus Pohn.
Umweltaussagen konkretisieren
Der VÖW empfiehlt, bereits bei der Produktauswahl festzulegen, auf welche konkrete Umwelteigenschaft sich eine Angabe bezieht. Nachweise wie Produktdaten und Zertifikate sollten eindeutig dem jeweiligen Artikel zugeordnet werden können.
Besondere Aufmerksamkeit sei auch bei Nachhaltigkeitssiegeln und produktbezogenen Klimaversprechen erforderlich. Nach Angaben des Verbands müssen Siegel von einer staatlichen Stelle festgesetzt worden sein oder auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Bestimmte Umweltaussagen auf Basis der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette seien unzulässig. (red)