„Was du heute kannst besorgen …
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MARKETING & MEDIA Redaktion 09.06.2017

„Was du heute kannst besorgen …

… das verschiebe nicht auf morgen”, sollte bei der ­Beschäftigung mit der EU-Datenschutzverordnung gelten.

In weniger als einem Jahr, ab dem 25. Mai 2018, tritt europaweit die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Vor allem für Unternehmen aus dem Dialogmarketing bringt diese Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich.

Das Problem dabei: Obwohl die Zeit für die Anpassung der Prozesse bereits mehr als knapp ist, sind die Eckpunkte der Verordnung vielen noch nicht bekannt und zum Teil auch in der Auslegung unklar. Während die Regierung eher zurückhaltend agiert und das „Datenschutz-Anpassungsgesetz” ohne große Worte in Begutachtung schickte, übernehmen vor allem Verbände und Interessensvertretungen, wie der Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) und die Wiener Fachgruppe für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Wien, Aufklärungsarbeit.
Beide raten dringend dazu, sich mit der Verordnung zu befassen. „Auch wenn ein Jahr lange klingen mag, sollten die Unternehmen den notwendigen Zeitbedarf nicht unterschätzen. Umfang und Komplexität der erforderlichen Veränderungen benötigen oft eine längere Vorbereitungs- und eine entsprechende Implementierungszeit”, mahnt Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien. Anton Jenzer, Präsident des DMVÖ, sieht es noch enger: „Wer sich jetzt noch nicht damit beschäftigt hat, ist schon sehr spät dran. Die Zeit ist mehr als knapp.”

Empfindliche Strafen drohen

Für Unternehmen, welche mit personenbezogenen Daten arbeiten, bedeutet die EU-DSGVO vor allem mehr Verantwortung und bei Missachtung hohe Strafen. Die Höchststrafe beläuft sich immerhin auf 20 Mio. € oder vier Prozent vom weltweiten Umsatz – es gilt jeweils der höhere Betrag.

Damit will man auch Giganten wie Google oder Facebook in die Pflicht nehmen. Darüber hinaus zählt auch nicht der Unternehmenssitz, sondern die Marktteilnahme.
Wer künftig am europäischen Markt aktiv ist, muss sich auch an die Datenschutz-Verordnung halten; Auslagerungen an Drittstaaten sind somit keine Option, um die Regelungen zu umgehen.

Mehr Rechte für den Kunden

Die zahlreichen Änderungen der Verordnung sollen die Nutzerrechte wesentlich stärken und dem Konsumenten wieder die Kontrolle über die eigenen Daten zurückgeben. Zu den wesentlichen Neuerungen des Datenschutzes für das Dialogmarketing zählt unter anderem das „Right to be forgotten”, also das Recht der Betroffenen, von einem Unternehmen die Löschung all seiner Daten zu verlangen. Auch bei der Zustimmung zur digitalen Kontaktaufnahmen gibt es Veränderungen.

Hier müssen die Unternehmen noch vor dieser digitalen Kontaktaufnahme mit Personen, die keine Kunden sind bzw. waren, deren Zustimmung einholen. Diese muss „unmissverständlich und freiwillig durch eine aktive Handlung” erfolgen. „Vorausgewählte Häkchen bei Formularen, die eine Kontaktaufnahme erlauben, oder ‚stille' Zustimmungen, versteckt in den AGBs, sind ebenfalls nicht mehr gültig”, erklärt Jenzer, der sich schon seit Beginn an mit der DSGVO beschäftigt und zahlreiche Workshops zu diesem Thema leitet.
Um alle Punkte zu beachten und die Strukturen und Prozesse entsprechend anzupassen, sind viele Schritte notwendig. „Zuallererst sollte ein Unternehmen sich ein genaues Bild davon machen, welche Arten von Daten überhaupt gespeichert werden und wie damit umgegangen wird”, rät Jenzer.
Anschließend können mögliche Mängel identifiziert und entsprechend behoben werden. „Änderungen dieser Prozesse brauchen Zeit und müssen sorgfältig umgesetzt werden”, legt Puaschitz allen Unternehmern nahe. Daher sei es wichtig, sich schon jetzt und in Ruhe der Thematik zu widmen.
Sowohl UBIT Wien als auch der DMVÖ bieten ihren Mitgliedern Hilfestellungen und legen nahe, Expertenrat einzuholen. „Datenschutz ist ein extrem wichtiger und heikler Aspekt, der in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen wird”, sind sich beide Experten einig: „Die neue Verordnung sollte nicht nur als Bedrohung, sondern auch als Chance betrachtet werden.” (gs)

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