••• Von Alexander Haide
WIEN. Gemeinsam mit dem deutschen Partnerclub ADAC hat der ÖAMTC aktuelle Systeme zum assistierten und automatisierten Fahren getestet. Verglichen wurden dabei der BMW Highway Assistant (Level 2+) und der Mercedes Drive Pilot (Level 3). Ziel war es, den tatsächlichen Alltagsnutzen und die Grenzen beider Technologien zu bewerten. „Der Vergleich zeigt deutlich, dass beide Systeme über ähnliche Vorzüge verfügen. Mit dem Sprung auf vollautomatisierte Level 3-Unterstützung wird der Ablauf der Übergabe komplexer und jede Auffälligkeit vom Fahrzeug empfindlicher interpretiert“, erklärt ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. „L2-Systeme sind bereits weit verbreitet und unterstützen Fahrer stark, welche allerdings in der Pflicht bleiben, das System permanent zu überwachen und jederzeit eingriffsbereit zu sein. L3-Systeme hingegen bieten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen die Kontrolle vollständig an das Fahrzeug zu übergeben. Einschlafen ist aber dennoch nicht möglich, denn das Fahrzeug hält im Zweifel an.“
Der Mercedes Drive Pilot geht einen Schritt weiter: Als Level-3-System übernimmt er die komplette Fahrsteuerung bis 95 km/h, allerdings nur auf ausgewählten, digital kartierten Autobahnabschnitten und unter klar definierten Bedingungen, was in Österreich noch nicht möglich ist. Im Praxistest zeigte sich, dass der BMW Highway Assistant mit größerem Einsatzbereich und stabiler Leistung auch bei Regen oder Dunkelheit punkten kann.
Gesetzesrahmen muss passen
Der Systemvergleich zeigt das große Zukunftspotenzial dieser Technologie, vor allem in Hinblick auf Sicherheit, Komfort und Effizienz. Damit automatisiertes Fahren diesen Nutzen voll entfalten kann, müssen Hersteller die technischen Einsatzgrenzen weiterentwickeln und Gesetzgeber klare Rahmenbedingungen schaffen. Bis dahin werden sich hochentwickelte Assistenzsysteme rasch verbreiten. Für Autofahrer gilt, dass Assistenzsysteme unterstützen, aber auch bei modernsten Systemen ist volle Aufmerksamkeit gefordert. Wichtig ist, die Angaben zu Einsatzgrenzen und rechtlichen Vorgaben genau zu beachten.
