WIEN. Manchmal ist gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht. Das gilt aus Sicht des Fuhrparkverbands Austria (FVA) auch für die aws-Förderprämie der Bundesregierung, mit der Unternehmen viele Investitionen künftig zusätzlich abschreiben können. Konkret stellt sich dabei laut FVA der Punkt 4.21 „Forcierung der Elektromobilität” als Nepp heraus. Damit lässt die Regierung nämlich ausschließlich die Anschaffung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1) bzw. zur Güterbeförderung (Klasse N1) mit einem „höchstzulässigen Gesamtgewicht von kleiner gleich 2,0 Tonnen” in den Genuss der 14% Förderung kommen.
Steuerlicher Anreiz fehlt
Diese Regelung ziele laut FVA „eindeutig am Fahrzeugmarkt sowie an den Bedürfnissen der heimischen Unternehmer vorbei”. Neben vielen langstreckentauglichen Elektro-Pkw würden damit quasi alle Transporter und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb von der Förderung ausgeschlossen. Das gelte selbst für kleine Nutzfahrzeuge wie den Renault Kangoo Z.E. oder den Mercedes-Benz eVito.
Henning Heise, Obmann Fuhrparkverband Austria: „Unternehmer, die aus ökologischen Gründen bei der Beförderung von Waren, Werkzeug und Personen auf die Elektromobilität setzen möchten, dürfen nicht durch diese Richtlinie bestraft werden. In der derzeit vorliegenden Form würde sie nämlich die Transformation der österreichischen Wirtschaftsverkehre behindern, da vielen Unternehmern ein steuerlicher Anreiz fehlt, um auf Elektrotransporter umzusteigen.”
Ähnliches gelte für Pkw mit Elektroantrieb: Auch sie haben aufgrund der großen Batteriemodule, die für eine alltagstaugliche Reichweite auf längeren Strecken sorgt, meist ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen. Und auch hier sind schon Mittelklasse-Fahrzeuge wie der Hyundai Kona oder das Tesla Model 3 von der Investitionsprämie ausgeschlossen.
Anpassung notwendig
Heise: „Wenn die Regierung Dienstwagenfahrern und Unternehmen ernsthaft den Umstieg auf Elektrofahrzeuge schmackhaft machen möchte und damit nachhaltig die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich senken möchte, dann stellt sie sich mit dieser Förderungsrichtlinie selbst ein Bein.”
Der FVA empfiehlt der Bundesregierung folglich die Korrektur des höchstzulässigen Gesamtgewichts in der Klasse N1 auf 3,5 t oder das Leergewicht als Förderkriterium heranzuziehen. „Dann wären die zwei Tonnen zumindest in der Klasse M1, sprich bei den Elektro-Pkw, eine sinnvolle Grenze”, so der FVA abschließend.