WIEN. Die von der Bundesregierung geplante Paketabgabe sorgt weiterhin für geteilte Reaktionen aus Wirtschaft, Politik und Interessenvertretungen. Während Unternehmensverbände rechtliche und wirtschaftliche Bedenken äußern, sprechen sich andere Akteure für die Maßnahme aus. Das parlamentarische Begutachtungsverfahren läuft noch bis 26. Mai.
Die Abgabe soll ab Oktober in Kraft treten und zwei Euro pro Paket betragen. Sie richtet sich an große Onlinehändler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Laut Finanzministerium werden daraus jährliche Einnahmen von rund 280 Millionen Euro erwartet. Mit den Mitteln soll unter anderem die geplante Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanziert werden.
Der Handelsverband sieht in der Maßnahme eine mögliche Belastung für den Onlinehandel und verweist auf rechtliche Risiken. Die „willkürlich gewählte Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro“ könne eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen. Zudem könne die Maßnahme europarechtlich gegen Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Verbandschef Rainer Will spricht von einer „Innovations- und Investitionsbremse“.
Das Finanzministerium weist diese Bedenken zurück. Nach Ansicht des Ressorts ist die Ausgestaltung der Paketabgabe unionsrechtlich zulässig. Eine Einschränkung auf Pakete aus Drittstaaten wäre als Abgabe zollgleicher Wirkung europarechtlich nicht zulässig gewesen. „Nachdem die Paketsteuer unabhängig von der Herkunft der Waren und der Ansässigkeit der Unternehmen anfällt, ergibt sich weder ein Verstoß gegen das unionsrechtliche steuerliche Diskriminierungsverbot noch gegen die (bloß subsidiär anwendbare) Warenverkehrsfreiheit“, hielt das Ministerium fest. Die Unterscheidung anhand der Umsatzgrenze sei aus Verhältnismäßigkeitsgründen getroffen worden. „Sehr große Unternehmen befinden sich außerdem faktisch bereits aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in einer vergleichbaren Situation wie kleine Konkurrenten“, hieß es weiter. Etwaige Bedenken könnten im Begutachtungsverfahren eingebracht werden.
Auch Umweltorganisationen unterstützen die Abgabe. Global 2000 verweist auf die Auswirkungen des Onlinehandels auf Umwelt und Gesellschaft. „Es ist daher richtig, dass große Versandkonzerne wie Temu, Shein und Amazon künftig einen Beitrag leisten müssen“, betonte Global-2000-Sprecherin für Ressourcen- und Lieferketten, Anna Leitner. „Wer an jedem einzelnen Paket verdient, muss auch Verantwortung für die verursachten Kosten übernehmen.“ Die Abgabe sei ein Schritt zu mehr Fairness gegenüber Umwelt, Beschäftigten und stationärem Handel in Österreich.
Die geplante Paketabgabe soll zwei Euro pro Sendung betragen und ab Oktober gelten. Betroffen sind große Onlinehändler wie Amazon, Shein, Temu, Zalando oder Otto; auch kleinere Händler, die über große Plattformen verkaufen, fallen darunter. (red)