••• Von Axel Kutschera
WIEN. Seit mehr als einem Jahr wurde durch mehrere Gesetze, Verordnungen und Erlässe des BMF der rechtliche Rahmen zur Registrierkassenpflicht vorgegeben. Aufgrund dieser Vorgaben muss die Technik in mehreren Phasen umgestellt werden. Seit 1. Jänner 2016 gilt die Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht, seit frühestens 1. Mai 2016 gilt die Registrierkassenpflicht. Jedoch ist die erforderliche Registrierung der Registrierkassen über FinanzOnline erst ab ca. Ende August 2016 verfügbar.
Zeitplan & Optimierung
Dies führt zwangsweise dazu, dass die Inbetriebnahme einer Registrierkasse nicht in einem, sondern in zumindest zwei Schritten erfolgen muss. Wenn der Einsatz eines Technikers vor Ort notwendig ist, haben Kassenhersteller, die bis zu mehrere Tausend Kunden betreuen, zeitliche Engpässe, die Umstellung aller bestehenden Systeme und nebenbei und auch die Systeme der Neukunden bis Ende März 2017 durchzuführen.
Im Umstellungszeitraum geht es darum, die Inbetriebnahme, natürlich entsprechend allen rechtlichen Rahmenbedingungen, optimal durchzuführen. Genau diesen Anspruch erfüllen die in Kooperation mit A-Trust entwickelten und kostenfrei verwendbaren fiskaltrust-Sicherheitseinrichtungen.
Technologie & Umsetzung
Durch diese Standardisierung werden nicht nur die Mindestanforderungen erfüllt, es stehen auch weitere sinnvolle Funktionen zur Verfügung. Beispielsweise vermeiden elektronische Belege an den Kunden den Belegdruck, erhöhen automatische Online-Backups und Übertragungen in das Rechnungswesen die Datensicherheit oder erhöhen Anbindung an Kreditkarten-Terminals oder Smartphone-Apps die Kundenzufriedenheit. Die beste Kombination von Technologie und organisatorische Umsetzung ist entscheidend. Immer wieder ist zu sehen, dass – besonders bei Großbetrieben und einem „geschlossenen Gesamtsystem” – nicht alle möglichen Alternativen berücksichtigt werden und dies zu einem Mehraufwand von Zehntausenden Euro führt. Zudem bleibt die staatliche Prämie von bis zu 200 Euro je Kasse in der Entscheidungsfindung oft unberücksichtigt.
Falls die gesetzliche Pflicht zur Registrierkasse weiterbesteht, sollte alles bis zum 31. März 2017 funktionsfähig umgesetzt sein.