WIEN. Der Österreichische Verband der Markenartikelindustrie (MAV) fordert rasch Klarheit bei der nationalen Umsetzung der EmpCo-Richtlinie der EU. Die Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung treten am 27. September 2026 in Kraft, eine Umsetzung in österreichisches Recht hätte jedoch bereits bis Ende März erfolgen müssen. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für Industrie und Handel, falls Übergangsregelungen ausbleiben.
Die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) soll Greenwashing eindämmen und strengere Anforderungen an Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ schaffen. Der MAV unterstützt das Ziel grundsätzlich, sieht aber erhebliche Rechtsunsicherheiten bei bereits produzierten Waren und Verpackungen.
„Die EmpCo-Richtlinie verfolgt ein legitimes Ziel. Absurd ist jedoch, dass bislang weder konkrete nationale Umsetzungsbestimmungen und -definitionen noch praxistaugliche Übergangsregelungen für bereits produzierte Warenbestände vorgesehen sind. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Sinne der Industrie und der österreichischen Konsument:innen praktikable Lösungen und Übergangsregelungen zu schaffen“, sagt Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbands.
Der Verband fordert gemeinsam mit Unternehmen eine Übergangsfrist bis 26. März 2027 für bereits produzierte Waren und Verpackungen. Produkte, die bis dahin im Handel sind, sollen auch danach noch verkauft werden dürfen, bis die Lagerbestände aufgebraucht sind. Zudem verlangt der MAV europaweit einheitliche Definitionen, etwa zur Frage, ab wann ein Produkt rechtlich als „im Handel“ gilt.
Warnung vor Kosten und Warenvernichtung
Nach Angaben des MAV verlangen große Handelsketten von Lieferanten bereits jetzt Verpackungen, die den künftigen Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig fehle weiterhin Rechtssicherheit bei der konkreten österreichischen Umsetzung. Besonders betroffen seien Markenartikel mit langen Produktions- und Lieferzyklen wie Kaffee, haltbare Lebensmittel, Kosmetik- und Hygieneprodukte oder Babynahrung.
Die Unternehmen warnen vor möglichen Abmahnungen, Verkaufsstopps, Rückrufen und zusätzlichen Lager- und Logistikkosten. Auch die Vernichtung bereits produzierter Warenbestände stehe im Raum. Laut MAV könnten die daraus entstehenden Kosten letztlich auch an die Verbraucher weitergegeben werden.
„Gerade im Sinne der Umwelt ist es für Konsument:innen nicht nachvollziehbar, wenn einwandfreie Produkte allein wegen geänderter Kennzeichnungsvorgaben an der Packung nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Folgen sind zusätzlicher Müll, Food-Waste und Kosten für alle Marktteilnehmer:innen. Wir brauchen noch vor dem Sommer praktikable Übergangslösungen“, fordert Thumser. (red)