Vernichtungsverbot
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Unerforschte ProblemzoneWie viele Tonnen unverkaufte Kleidung jährlich in der EU genau vernichtet werden, ist unklar.
RETAIL Redaktion 07.12.2023

Vernichtungsverbot

Unverkaufte Kleidung darf künftig in der EU nicht mehr vernichtet werden, es gibt aber Ausnahmen für kleine Unternehmen.

BRÜSSEL. Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich zu Wochenbeginn weiters darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann.

Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot, zwei Jahre nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

Ökodesign-Verordnung

Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung zustimmen, dies gilt aber als Formsache. Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen sowie weniger Ressourcen wie Energie und Wasser verbrauchen.

Welche Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht fest. Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. (APA/red)

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