Beschuldigt! – Was jetzt?
ADVISORY 17.04.2015

Beschuldigt! – Was jetzt?

17. Compliance-Netzwerktreffen Im Spannungsfeld zwischen Verteidigung, Strafverfolgung und Medien

Schnellere Verfahren – mehr Gerechtigkeit? Ist Litigation-PR legitim? Und viele Fragen mehr …

Wien. Groß war das Interesse an der Diskussion zur Rolle von Medien,Verteidigung und Strafverfolgern im Ermittlungsverfahren beim 17. Compliance Netzwerktreffen am 7.4. Mit der Strafrechtsreform wird eine Obergrenze der Ermittlungsverfahren von drei Jahren eingezogen. Gut so? Rechtsanwalt Peter Lewisch plädiert dafür, „die richtigen” Verfahren schnell einzustellen, um Ressourcen für wirklich relevante Fälle freizubekommen.

BAK-Direktor Wieselthaler versteht die Begrenzung nicht als Niederlage für die Strafverfolgungsbehörden. Ein Hindernis für die Arbeit des BAK seien vielmehr häufige Wechsel von Staatsanwälten und Stehzeiten im Verfahren aufgrund von Arbeitsüberlastung der Staatsanwaltschaften, nachdem die Ermittler ihre Sachverhaltsdarstellung eingebracht hätten.Beim heißen Eisen „Aktenleaks” – also dem Abdruck von Aktenteilen in Medien – ortet Wieselthaler Eitelkeiten im Unterbau der Behörden als häufige Quelle. Mittlerweile gehen die Ermittlerteams daher intern sehr sparsam mit Informa-tionen um. (Verboten ist das Zitieren aus Ermittlungsakten in Österreich allerdings nicht.) Umfragen zeigen, dass selbst einige Staatsanwälte und Richter glauben, ihre Entscheidungen nicht gänzlich unbeeinflusst treffen zu können ...

Auszug aus der Gästeliste

Am Podium saßen weiters u.a. Robert Eichler (CCO, OMV), Friedrich Koenig (Generalprokuratur) und Georg Krakow (Baker & McKen­zie). Gesehen wurden weiters Martin Eckel (TaylorWessing e|n|w|c), Clemens Hasenauer (CHSH), Peter Jonas (Austrian Standards plus GmbH), Karin Mair (Deloitte Financial Advisory GmbH) und Karl Stadler (Verbund).(pj)

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