Wien. Am 21.5. fand auf Einladung der Wirtschaftskanzlei Fiebinger Polak Leon Rechtsanwälte ein Workshop zum Thema „Lebensmittelkennzeichnung aus juristischer und Inspektorensicht” statt.
Mündig oder doch nicht?
Karina Hellbert (Fiebinger Polak Leon RA) und Martin Müller (ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands) diskutierten vor einem interessierten Publikum aus den verschiedensten Sparten der Gastronomie und Lebensmittelerzeugung (von der internationalen Hotelkette bis zum Kindergartenbetreiber) diverse Fragen zur neuen Informationspflicht, wie etwa „Wieso muss ich Lebensmittel nach der Allergeninformationsverordnung kennzeichnen – und wo bleibt eigentlich der mündige Konsument?”(pj)