Phase 2 finalisiert
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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Rahmen der PK „Aktuelle Hilfen für die Wirtschaft“.
DESTINATION Redaktion 27.08.2020

Phase 2 finalisiert

Der Fixkostenzuschuss geht in die nächste Runde: Hoteliervereinigung und Reisebüros atmen auf.

WIEN. Die Richtlinie für die zweite Phase des Corona­Fixkostenzuschusses für Unternehmer ist diese Woche vom Finanzministerium finalisiert worden. Im September geht der Fixkostenzuschuss mit adaptierter Höhe und Dauer in die zweite Runde. Die Richtlinien gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU­Kommission. Das Finanzministerium rechnet mit dem grünen Licht der Kommission „in den nächsten Wochen“. Im Vergleich zur ersten Phase wurde der Fixkostenzuschuss adaptiert. „Wir haben die Dauer der Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppelt“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung. „Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht.“ In der zweiten Phase können laut Ministeriumsangaben Fixkosten ab 30% Umsatzrückgang beantragt werden; die Fixkosten können bei 100% Umsatzausfall auch zu 100% ersetzt werden. Absetzung für Abnutzung (AfA) und Leasingraten können nun auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für die erste Phase des Fixkostenzuschusses angesetzt werden. Außerdem können Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 € Umsatz hatten, pauschal 30% des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen.
ÖHV: Nützliche Modifikationen Für Österreichs Tourismusbetriebe bedeute das eine große Erleichterung, meldete sich die Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) zu Wort. Die Branche befinde sich „in der schwierigsten Lage seit Jahrzehnten“. „Das sieht man schon daran, dass ein Nächtigungsrückgang um 14 Prozent wie in Tirol mit einem Aufatmen registriert wird. Ohne Corona wäre das realistisch eingestuft worden: als Katastrophe, auf die mit Nachdruck reagiert werden muss“, so Markus Gratzer, Generalsekretär der ÖHV. Konkrete Hilfen wie unlängst die Investitionsprämie oder ganz aktuell beim „Fixkostenzuschuss II“ kämen für viele Betriebe in letzter Minute: „Gerade in der hart getroffenen Stadthotellerie müssen wir durch aus Ausbleiben der internationalen Gäste und der Geschäftsreisenden noch mit vielen Monaten der Krise rechnen.“

Als besonders hilfreich stuft Gratzer die Aufnahme von sogenannten frustrierten Aufwendungen, AfA und Leasing in den Fixkostenkatalog ein: „Viele Betriebe haben in die Zukunft investiert, dann wurde die durch Corona vom Tisch gefegt. Der modifizierte Fixkostenzuschuss hilft da. Das kann viele Unternehmen und Arbeitsplätze für die nächsten Monate retten.“

Kadanka: „Erfreulich“ Auch die heimische Reisebürobranche atmet auf: „Der Fachverband hat sich in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den anderen Branchenverbänden ÖRV und ÖVT intensiv für ein auf die Bedürfnisse der Reisebürobranche abgestimmtes Hilfspaket eingesetzt“, so Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbands der Reisebüros in der WKÖ. „Es freut mich deshalb besonders, dass von der Bundesregierung – wenn auch mit einer gewissen Verzögerung – viele unserer Forderungen umgesetzt wurden.“ Die erste Tranche des adaptierten Fixkostenzuschusses könne ab 16. September beantragt werden und umfasse 50% des voraussichtlich auszuzahlenden Betrags. Phase 2 des Zuschusses sieht insbesondere einen Ersatz für Aufwendungen vor, die in die Vorbereitung der Erzielung von Umsätzen geflossen sind, die jedoch wegen Covid­19 nicht realisiert werden konnten. „Damit können Kosten, die beispielsweise für die Konzeption oder den Vertrieb einer aufgrund von Covid­19 stornierten Reise angefallen sind, vom Unternehmer geltend gemacht werden“, so Kadanka. „Mit den nun vorliegenden Hilfsmaßnahmen bekommen Reisebüros und ­veranstalter die dringend notwendige Unterstützung, um weiterarbeiten zu können.“ (red)


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