Liquidität gesichert
© dpa/Oliver Berg
FINANCENET Redaktion 27.11.2020

Liquidität gesichert

WIEN. Die Abgabefrist für Steuererklärungen für 2019 wurde bis Mitte Jänner 2021 verlängert. Dies sichert die Liquidität Tausender heimischer Betriebe, sagt Alfred Harl, Fachverbands­obmann Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie. Finanzämter werden angehalten, trotz gerechtfertigter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31.8.2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31.12.2020 weitere Abberufungen zu veranlassen, noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15.1.2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahresabschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht wird. (rk)

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