WIEN. Die Abgabefrist für Steuererklärungen für 2019 wurde bis Mitte Jänner 2021 verlängert. Dies sichert die Liquidität Tausender heimischer Betriebe, sagt Alfred Harl, Fachverbandsobmann Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie. Finanzämter werden angehalten, trotz gerechtfertigter Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung 2019, deren Frist am 31.8.2020 abgelaufen ist, kulant zu handeln und weder bis 31.12.2020 weitere Abberufungen zu veranlassen, noch Verspätungszuschläge für Erklärungen, die bis 15.1.2021 einlangen, festzusetzen. Unternehmen, die den Jahresabschluss für 2019 noch nicht gemacht haben, sollten dennoch darauf achten, dass dieser rechtzeitig beim Finanzamt eingereicht wird. (rk)
Glorit legt Grundstein für zehn Einzelhäuser in Wien-Hirschstetten
In Hirschstetten (Donaustadt) hat Glorit mit der Grundsteinlegung für ein neues Wohnprojekt im Mittelfeldweg 15 begonnen. Dort entstehen zehn Einzelhäuser auf Eigengrund für Familien.