•• Von Sabine Stehrer
WIEN. Rund 3.000 Hebammen gibt es hierzulande. Sie alle vertritt das Österreichische Hebammengremium (ÖHG). Dieses fordert nun, dass Hebammen künftig jene Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere durchführen dürfen, die derzeit bei Gynäkologen gemacht werden müssen, um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen. Das ist auch im neuen Eltern-Kind-Pass (EKP) wieder so vorgesehen, der ab
1. Oktober gelten wird.
Wenige Kassengynäkologen
Der Hauptgrund für die Forderung des ÖHG ist laut dessen Vizepräsidentin Stefanie Winkler, dass es für Schwangere schwierig sei, Termine bei Kassenärzten zu bekommen. Jedes Jahr würden bundesweit rund 76.000 Geburten stattfinden, woraus sich die Zahl von zirka 380.000 verpflichtenden Schwangerenvorsorgen ergebe, rechnet Winkler vor. Dieser Zahl stehe jene von wenigen rund 360 niedergelassenen Kassengynäkologen gegenüber, die auch andere Frauen zu versorgen hätten. Die Lage sei in allen Bundesländern schlecht. „Angespannt ist sie derzeit unter anderem in einigen Regionen Oberösterreichs und in der Steiermark“, erklärt Winkler und ergänzt: „Die Schwangeren dort müssen für die Untersuchungen oft sehr weite Strecken zu Kassenärzten fahren, in ebenfalls oft weit entfernte Krankenhäuser ausweichen oder zu Wahlärzten gehen.“ Bei Wahlärzten seien pro Untersuchung meistens zwischen 120 und 250 € zu bezahlen, wovon die Frauen häufig nur um die 30 € von den Krankenkassen rückerstattet bekämen.
Gäbe man den werdenden Müttern die Freiheit, zwischen Ärzten und Hebammen zu wählen, wie das etwa in Deutschland oder der Schweiz möglich ist, wären sie auch frei von der Anstrengung langer Fahrten und würden sich teils hohe Ausgaben ersparen. Zudem könnte durch die Wahlfreiheit im Gesundheitssystem einiges eingespart werden, heißt es seitens des ÖHG. Hebammen, die die kindlichen Herztöne kontrollieren könnten, auch das Wachstum des Ungeborenen oder Vitalparameter der Mutter, könnten abgesehen von der Ultraschalluntersuchung einiges abdecken. Wie sich die Hebammen dann die Vergütung vorstellen würden, kann Winkler nicht sagen.
Ärztevertreter sind dagegen
Mit der Forderung des ÖHG konfrontiert, teilt die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) mit, dass man gegen eine diesbezügliche Änderung im EKP ist. Thomas Fiedler, Obmann der Bundesfachgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in der ÖÄK, erklärt, warum das so ist. Die Vorsorge für die Schwangeren habe sich „von einer reaktiven Überwachung zu einer prädiktiven und präventiven High-Tech-Medizin“ entwickelt. Diese beinhalte die Ultraschalldiagnostik, die Einschätzung einer Präeklampsie-Gefährdung und vieles mehr. Wo die ärztliche Begleitung medizinische Sicherheit und Risikoerkennung garantiere, stärke die Hebammenarbeit physiologische Prozesse, indem sie die Frauen ganzheitlich durch den Transformationsprozess begleite, hält Fiedler fest und betont: „Wir wollen einander weiter so ergänzen! Es besteht kein Grund, die derzeitige Aufgabenaufteilung zu verändern.“