Ritter Sport könnte Markenrechtsstreit um quadratischen Haferriegel gewinnen
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Ritter Sport Tafel
RETAIL Redaktion 20.10.2026

Ritter Sport könnte Markenrechtsstreit um quadratischen Haferriegel gewinnen

Im Markenrechtsstreit zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Lebensmittelhersteller Wacker zeichnet sich eine Entscheidung zugunsten des Schokoladenproduzenten ab. Das Oberlandesgericht Stuttgart signalisierte bei der Berufungsverhandlung, dass es die Verpackung des Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ als Verletzung der Markenrechte von Ritter Sport einstuft. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart die Klage noch abgewiesen. Das Urteil soll am 5. November verkündet werden.

Der Vorsitzende Richter Christoph Stefani bezeichnete die Verpackungen als „überdurchschnittlich“ ähnlich und sah eine Verwechslungsgefahr. Schokolade und Müsliriegel würden häufig an denselben Verkaufsstellen angeboten und zu ähnlichen Anlässen konsumiert. Die aufgedruckten Symbole des Haferriegels reichten nicht aus, um einen ausreichenden Unterschied zur Ritter-Sport-Verpackung herzustellen. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts besteht daher ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz.

Wacker hatte die quadratischen Bio-Haferriegel im November 2024 eingeführt. Geschäftsführer Matteo Wacker begründet die Form mit der Mannheimer Innenstadt, deren Straßen in Quadraten angeordnet sind. Ritter Sport sieht hingegen seine seit 1996 geschützte Verpackungsform verletzt und verlangt neben Schadenersatz auch einen Verkaufsstopp sowie den Rückruf bereits ausgelieferter Ware.

Das Mannheimer Familienunternehmen weist die Vorwürfe zurück. Haferriegel seien keine Schokolade und würden andere Konsumbedürfnisse erfüllen, argumentiert Matteo Wacker. Seine Frau und Mitgeschäftsführerin Melanie Wacker zeigte sich von der Haltung des Berufungsgerichts überrascht und enttäuscht. Eine Fortsetzung des Rechtsstreits müsse allerdings auch wirtschaftlich abgewogen werden. Laut ihrer Anwältin könnten bei einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof Kosten von bis zu 80.000 Euro entstehen.

Aus Sorge vor steigenden Schadenersatzforderungen hat Wacker die quadratischen Haferriegel vorläufig aus dem Sortiment genommen. Stattdessen bietet das Unternehmen nun einen länglichen Riegel unter dem Namen „Monnemer Klageriegel“ an. Ob der Streit nach dem Urteil vom 5. November weitergeführt wird, ist noch offen.

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