WIEN. Entweder wochenlang auf einen Termin warten oder privat für die CT- und MRT-Untersuchung zahlen und sofort drankommen – Röntgeninstitute würden durch diese Praxis unzulässig abkassieren, kritisiert Bernhard Wurzer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger und droht mit Klagen.
Während Kassenpatienten oft bis zu acht Wochen auf ihre Untersuchung in einem Röntgeninstitut warten müssten, würden jene, die privat zahlen, in einigen Praxen vorgereiht. Dies würde aber gegen die abgeschlossenen Verträge verstoßen, in denen eine derartige Bevorzugung ausgeschlossen sei. Die meisten Beschwerden liegen derzeit aus Wien, Niederösterreich und der Steiermark vor.
Verlagerung in Kliniken
Laut Wurzer werden Vertragsauflösungen oder Klagen überlegt, dafür werde aber zunächst ein Gutachten erstellt, weil von den Röntgeninstituten verschiedene Konstruktionen gewählt hätten und etwa die Geräte an sich selbst oder an einzelne Ärzte vermietet haben. Eine weitere Überlegung des Hauptverbands ist es, 2018, nach Auslaufen der Verträge, Untersuchungen in den Spitälern durchführen zu lassen.
Die Darstellung des Hauptverbands sei falsch, meldeten sich am Mittwoch die Neos zu Wort. Die Kassen würden den Radiologen nämlich nur eine begrenzte Anzahl an Untersuchungen pro Quartal entgelten. Sind diese Kontingente erschöpft, werde ein Kassenpatient erst im nächsten Quartal behandelt. „Sonst müsste der Arzt gratis arbeiten – und das kann man von niemandem erwarten”, sagte Gesundheitssprecher Gerald Loacker.Die Verknappung der Leistungen würde vonseiten der Krankenkassen betrieben, nicht durch die Radiologen.
Ähnlich argumentiert der Kärntner Radiologe Manfred Baldt, Sprecher der Institute für Bildgebende Diagnostik. Die langen Wartezeiten hätten in Wahrheit eine einzige Ursache: „Die Untersuchungen wurden ab 2010 durch den Hauptverband gedeckelt, gleichzeitig steigt der Bedarf und dadurch entstehen Wartezeiten”, betonte der Mediziner in seiner Replik. Auch die Radiologen in öffentlichen Spitälern seien völlig ausgelastet, nicht zuletzt als Folge des neuen Spitalsarbeitszeitgesetzes, so dass von dort viele Patienten an die Institute verwiesen würden.