Vermögen im Visier
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Allein der Wohlfahrtsfonds der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien verfügt laut RH über ein Vermögen von 1,46 Mrd. €.
HEALTH ECONOMY Redaktion 28.03.2025

Vermögen im Visier

Der Rechnungshof plädiert für eine koordinierte Aufsicht über die Ärztekammern. Die FMA soll finanzielle Belange prüfen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN. Der Rechnungshof (RH) hat die Aufsicht über die ärztlichen Standesvertretungen in Bund und Ländern in Augenschein genommen. Die neun Landesärztekammern sowie die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) sind Selbstverwaltungskörper, mit Pflichtmitgliedschaft für Ärztinnen und Ärzte samt finanzieller Beitragspflicht der Kammerangehörigen. Jede dieser Kammern hat auch eine eigene Aufsichtsbehörde: das Gesundheitsministerium für die ÖÄK, die jeweilige Landesregierung in den Ländern. In Wien ist die Magistratsabteilung (MA) 40 dafür zuständig.

Diese heterogene Zuständigkeit führt aus Sicht des RH, der den Zeitraum von 2018 bis 2023 prüfte, zu Unklarheiten und teils unterschiedlichen Auffassungen zu Aufsichtszielen, Inhalten und Reichweite der (Rechts-)Aufsicht. In dem Bericht wird etwa als unklar kritisiert, weshalb das Gesundheitsministerium beim eigenen Wirkungsbereich teilweise mit mehr Befugnissen ausgestattet war als die MA 40. Dies betraf etwa das Teilnahmerecht an Kammer-Vollversammlungen, das nur für das Gesundheitsministerium gesetzlich verankert war.

RH fordert Gesetzesänderung

Alle anderen Kammern der freien Berufe unterstehen, unabhängig von ihrer regionalen Ausgestaltung, jeweils nur einer Aufsichtsbehörde. „Es wäre daher zu prüfen, ob und inwiefern Aufsichtsbestimmungen zu anderen Kammern der freien Berufe für die Ärztekammern zweckmäßig sein könnten. Gegebenenfalls wäre auf entsprechende Gesetzesänderungen hinzuwirken”, so der RH in einer Pressemitteilung.

Handlungsbedarf sieht der RH auch beim Umgang mit wirtschaftlichen und finanziellen Belangen der Ärztekammern. Verwiesen wird etwa auf das Veranlagungsvermögen allein des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien im Ausmaß von rund 1,46 Mrd. € (2022). Rechnet man die vom Rechnungshof angeführten Wiener Zahlen auf Österreich hoch, könnte das Vermögen aller Kammern bei bis zu fünf Mrd. € liegen. Angesichts dessen „wären gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen neuerlich die Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Aufsichtszuständigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde zu prüfen”, so die Empfehlung des Rechnungshofs.

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