WIEN. Am 1. November trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2021) in Kraft. Damit wurde der bereits seit dem Jahr 2003 bestehende Rechtsrahmen endgültig abgelöst.
„Nach mehr als 20 Novellen war eine vollständige Überarbeitung des gesetzlichen Rahmens auch schon längst fällig, vor allem wenn man bedenkt, was sich auf dem Gebiet der Kommunikationsmärkte sowohl technisch als auch bei den Produkten getan hat”, meint Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Hauptintention der Neufassung des TKG 2021 war dabei die Umsetzung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation. Kommunikationsnetze sind aber auch kritische Infrastrukturen. Der Bedeutung der technischen Sicherheit dieser Netze werde laut RTR im neuen TKG 2021 umfassend Rechnung getragen. Die RTR-GmbH werde dabei ihre umfassende Expertise in diesem Bereich in Zukunft noch stärker einbringen können.
Erleichterung beim 5G-Ausbau
„Bei den Mobilfunkanbietern wird insbesondere die einfachere Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden für Erleichterung beim 5G-Ausbau sorgen. Damit werden die Menschen in unserem Land die neuen Chancen, die sich mit dieser Technologie eröffnen, auch wirklich rasch nutzen können”, erklärt Steinmaurer und stellt dabei auf die Wichtigkeit des Mithaltens im europäischen Wettbewerb ab. (hk)