Erzeuger von Ökostrom können etwas aufatmen
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INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 07.10.2022

Erzeuger von Ökostrom können etwas aufatmen

Mit der Marktprämienverordnung wurde – endlich – die Lücke im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geschlossen.

••• Von Helga Krémer

WIEN. Die lang erwartete Einigung der Bundesregierung auf die Marktprämienverordnung für erneuerbare Energie ist da: Die Verordnung ist ein Baustein für eine unabhängige Energieversorgung in Österreich. Das Instrument zur Finanzierung und Realisierung von Wind-, Wasser-, Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasprojekten soll die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie voranbringen.

Laut Klimaministerium könne so im Vergleich zu 2020 der Anteil erneuerbarer Erzeugung von 55,8 Terawattstunden auf 60 Terawattstunden, also um rund 10%, erhöht werden. Damit erspare sich Österreich jährlich nicht nur 1,5 Mio. Tonnen CO2, sondern auch den Import von fossiler Energie.

Für größere Kraftwerke

„Die Marktprämienverordnung ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich weiter voranzutreiben”, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Sie ermöglicht die Förderung von großen Kraftwerken, die sauberen Strom für unser Land erzeugen.”

Für die Errichtung von kleineren Anlagen (Photovoltaik, Wind, Biomasse, Wasserkraft) stehen bereits jetzt im Rahmen der Investitionsförderung des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) mehr als 355 Mio. € zur Verfügung. Durch die Marktprämien-Verordnung werden nun Mittel für größere Kraftwerke mobilisiert. Denn anders als bei der Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall zu niedriger Marktpreise einen Zuschuss zur Erzeugung. Erstmals werde die Förderung von Ökostromanlagen für zwei Jahre festgeschrieben, heißt es aus dem Ministerium. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen zur Stromerzeugung folgende Kontingente zur Verfügung: für Photovoltaik je 700 MW, für Windkraft 390 MW (2022) bzw. 400 MW (2023), je 15 MW für Biomasse, 90 MW (2022) bzw. 170 MW (2023) für Wasserkraft und je 1,5 MW für Biogas.

Im öffentlichen Interesse

„Wir begrüßen sehr, dass mit der Marktprämienverordnung nach langem Warten endlich eine wichtige Lücke bei der Umsetzung des im Sommer 2021 beschlossenen Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes geschlossen wurde”, sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich, und betont: „Der Ausbau erneuerbarer Energie steht vor allem auch angesichts der aktuellen Energiekrise im öffentlichen Interesse und ist zentral für unsere Versorgungssicherheit. Doch der weitere Weg zu sauberer und sicherer Energie ist trotzdem noch ein weiter!” Prechtl-Grundnig spielt damit auf die nach wie vor offenen Gesetzespakete des Bundes an, wie das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbare-Gas-Gesetz, das Energieeffizienzgesetz und das Klimaschutzgesetz.

Angesichts der hohen Energiekosten weist die Branchenvertreterin auch ausdrücklich darauf hin, dass beim aktuellen Niveau der Strompreise kein Förderbetrag schlagend würde. Die Marktprämie sei vielmehr als Mechanismus zu verstehen, der Erzeuger erneuerbarer Energie im Falle eines massiven Absinkens der Strompreise absichern würde.

Gruß an die Länder

„Am Zug sind nun die Bundesländer!”, legt Prechtl-Grundnig abschließend klar, verweist abermals auf deren wesentliche Kompetenzen und Handlungsspielräume, um die erforderlichen Projekte für die Erneuerbaren „auf den Boden zu bringen” und spart nicht mit Kritik: „Sie sind bei der Energiewende säumig, müssen aufhören sich gegen einzelne Technologien zu stellen, sich zu den Bundeszielen bekennen und am beschleunigten Ausbau aller Technologien in den Ländern arbeiten.”

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