Lange erwartet
© APG Wolfgang Wolak
INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 12.09.2025

Lange erwartet

APG-Vorstandssprecher Gerhard Christiner zum Begutachtungsentwurf des neuen Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG).

WIEN. Die Austrian Power Grid (APG) begrüßt die gestartete Begutachtung des neuen Erneuerbaren Ausbau Beschleunigungsgesetz (EABG). „Die österreichische Bundesregierung schafft mit diesem Gesetzesentwurf eine erste Grundlage für die dringend notwendige Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Dieser Gesetzesentwurf ist Voraussetzung dafür, dass wir unsere im Netzentwicklungsplan abgebildeten Projekte zeitgerecht umsetzen können. Wir können es uns nicht mehr leisten 20 Jahre darüber zu sprechen, ob wir ein Projekt realisieren können, wie das u.a. beim Bau der Salzburgleitung der Fall war. Wenn der Wirtschaftsstandort Österreich attraktiv bleiben soll, muss der Netzausbau möglichst rasch über die Bühne gehen. Nur so wird es möglich sein, dass leistbare, erneuerbare Energie aus Österreich und Europa auch beim Kunden ankommt. Beschleunigte Genehmigungsverfahren ermöglichen eine frühzeitige Integration der erneuerbaren Energie und schaffen Systemsicherheit“, sagt APG-Vorstandssprecher Gerhard Christiner.

Erste Einschätzung
Die Umsetzung der RED III im EABG sei ein großer Schritt in die richtige Richtung. Die dringend notwendige Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für Netzinfrastrukturmaßnahmen zur Integration von Erneuerbaren bringe erhebliches Beschleunigungspotenzial im Vergleich zum aktuellen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)-Regime. Trotz dieser positiven Aspekte gäbe es Anpassungsbedarf bei einigen verfahrensrechtlichen Normen. Die APG werde ihre Expertise und Erfahrung aus zahlreichen positiven UVP-G-Verfahren im Rahmen des Begutachtungsverfahrens aktiv einbringen. „Wir werden den Begutachtungsentwurf nun im Detail analysieren, gerade im Hinblick auf die faktischen Beschleunigungswirkungen aus unserer umfassenden Projekterfahrung. Aus Sicht der APG ist es wesentlich, dass das EABG nach Abschluss der Begutachtung rasch im Nationalrat beschlossen wird, damit die notwendigen Maßnahmen möglichst bald wirksam werden. Damit das Gesetz seine vollständige Wirkung erzielen kann, sind auch begleitende Maßnahmen, wie eine gute Behördenausstattung und ein erleichterter Zugriff auf Sachverständige erforderlich“, so Christiner.

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