Umdenken gefordert
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INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 05.04.2024

Umdenken gefordert

Positionen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) der Interessenverbände der Holzindustrie aus Mittel- und Mittelosteuropa.

WIEN. Die EU-Entwaldungsverordnung, kurz EUDR, ist bis zum Ende des Jahres 2024 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen. Die Verordnung zielt darauf ab, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen, etwa Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Gummi und Holz, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden, ohne Entwaldung oder Waldschädigung hergestellt wurden. Um dies nachzuweisen, müssen die Unternehmen eine Sorgfaltspflichtregelung umsetzen. Dazu sind Informationen über den Ursprung von Vorprodukten und Rohstoffen zu sammeln ferner Risiken zu bewerten und zu minimieren. Um diese Daten zu erfassen, hat die EU-Kommission ein Informationssystem vorgegeben.

Der im Jänner durchgeführte Praxistest eines EU-Informationssystems zur Datenerfassung hat in Österreichs Forstwirtschaft sowie in der Holz- und Papierindustrie für großen Unmut gesorgt, u. a., weil das EU-Informationssystem in der bereitgestellten Form mangels automatisierter Eingabemöglichkeit über Datenschnittstellen in der betrieblichen Praxis nicht handhabbar war. Auch in anderen Mitgliedstaaten der EU sorgt die EUDR für Verdruss. Die Interessenverbände der Holzindustrie aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien haben sich gemeinsam zur Umsetzung der EUDR positioniert.

„Gemeinsam mit den Verbänden der Holzindustrie aus Mittel- und Mittelosteuropa begrüßen wir das Ziel, die Entwaldung weltweit zu stoppen. Die Brüsseler Verordnung ist jedoch der falsche Weg. Die EUDR bedeutet für unsere Betriebe einen immensen Bürokratieaufwand mit großen Zusatzkosten, ohne direkt die Ursachen der Entwaldung auf anderen Kontinenten anzugehen“, betont Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. Zudem befürchten die Industrieverbände negative Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit. „Der Nutzen dieser überbordenden Regelungen ist insbesondere für Länder, die über einen wirksamen Gesetzesvollzug zur Walderhaltung verfügen, nicht nachvollziehbar,“ so Jöbstl.

Pragmatische und praxisnahe Umsetzung

Die Holzindustrie-Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien fordern die EUDR inhaltlich völlig neu und praxistauglich aufzusetzen: Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierendem Gesetzesvollzug seien von den unnötigen bürokratischen Hürden auszunehmen. Es sei notwendig, die Umsetzungsfristen zu verlängern. Ohne zeitnahe Klärung der grundlegenden inhaltlichen Fragen und ohne ein technisch ausgereiftes EU-Informationssystem seien die Vorgaben der EUDR trotz intensivster Bemühungen von den Unternehmen nicht fristgerecht umsetzbar. Zudem sollte die Kommission die Abläufe der Lieferketten und die betriebliche Praxis berücksichtigen und Interpretationsspielräume in diesem Sinne auslegen. „Die EUDR verfolgt wertvolle Ziele, die über bürokratische Verpflichtungen für Unternehmen nicht erreicht werden können“, kritisiert Jöbstl.

Alternative im Kampf gegen Entwaldung
Mit Blick auf die bevorstehende Wahl zum Europäischen Parlament plädieren die Verbände aus Österreich, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei und Slowenien für eine umfassende Folgenabschätzung der bisherigen Green-Deal-Beschlüsse und ihrer Wechselwirkungen für die Wälder und die Wertschöpfungskette Forst- und Holzwirtschaft. Perspektivisch sei die EUDR nach der Wahl zum Europäischen Parlament im Juni 2024 grundsätzlich zu hinterfragen und zu überarbeiten.

Die Verbände der Holzindustrie regen zudem wirksamere Alternativen im Kampf gegen die weltweite Entwaldung an. Die EU verfüge über die exklusive Zuständigkeit für internationale Handelsabkommen. „Diese Kompetenz sollte die EU nutzen und Vereinbarungen mit Drittstaaten treffen, um Sozial- und Umweltstandards zu fördern. Es ist ein Systembruch in der Rechtssetzung, politische Ziele über die Androhung von Strafen auf die Ebene der Unternehmen abzuwälzen“, so Jöbstl abschließend.

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