Abmahnungen wegen Musiknutzung
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Der Einsatz von Musik in Reels, Stories oder Videos auf Social Media führt derzeit zu vielen Abmahnungen.
MARKETING & MEDIA Redaktion 18.12.2025

Abmahnungen wegen Musiknutzung

Unternehmen erhalten vermehrt rechtliche Hinweise wegen Musik in Social Media. Ursache sind fehlende Nutzungsrechte bei kommerziellen Inhalten.

WIEN. Der Einsatz von Musik in Reels, Stories oder Videos auf Social Media führt derzeit bei vielen Unternehmen, Verbänden und Organisationen zu Abmahnungen. Grund dafür ist laut Information, dass Musik häufig in Inhalten mit Werbe- oder Imagecharakter genutzt wird, ohne dass alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt wurden. Rechteinhaber fordern in diesen Fällen nachträglich Lizenzentgelte.

Private und kommerzielle Nutzung
Social Media-Plattformen verfügen zwar über Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern, diese gelten jedoch grundsätzlich nur für private, nicht-gewerbliche Nutzungen. Sobald Musik zur Bewerbung eines Unternehmens, eines Produkts, einer Dienstleistung oder auf Profilen von Organisationen eingesetzt wird, handle es sich um eine kommerzielle Nutzung. „Entscheidend ist der Eigennutzen“, erklärt Sigi Samer, Online-Experte der AKM. Sobald ein Posting der Stärkung einer Marke, der Gewinnung von Kunden oder Mitgliedern oder der Bewerbung von Leistungen diene, greife nicht mehr der private Bereich.

Rechteklärung bei Musik
Bei Videos, Reels oder anderen multimedialen Inhalten mit Musik sind mehrere Rechte betroffen. Die Rechte der Vervielfältigung, Zurverfügungstellung und Sendung werden in Österreich über AKM und austro mechana lizenziert und sind in der Regel durch Vereinbarungen der Plattformen abgedeckt. Das Synchronisations- oder Herstellungsrecht, also die Verbindung von Musik mit Bild oder Video, sowie Bearbeitungsrechte müssen bei unternehmerischer Nutzung direkt bei Urhebern oder Musikverlagen eingeholt werden. Gleiches gilt für Leistungsschutzrechte an konkreten Tonaufnahmen, die meist bei Labels liegen. Diese Rechte sind laut Information häufig nicht Teil der Plattformlizenzen.

Ansprechpartner für Lizenzen
Dass ein Musiktitel in der Musikbibliothek einer Plattform verfügbar ist, bedeute nicht automatisch, dass er auch für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. AKM und austro mechana können nur jene Rechte vergeben, die ihnen übertragen wurden. Für Synchronisationsrechte, bestimmte Bearbeitungen oder Rechte an Tonaufnahmen müssen sich Unternehmen direkt an die jeweiligen Rechteinhaber wenden, die auch über die Höhe des Entgelts entscheiden.

Empfehlungen für Unternehmen
Unternehmen und Organisationen wird geraten zu prüfen, ob Social-Media-Inhalte der Bewerbung dienen und daher eine Rechteklärung erfordern. Alternativ könne auf lizenzfreie Musikangebote wie die Sound Collection von Meta zurückgegriffen werden. Bei geplanten Kampagnen mit geschützter Musik empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Verlagen oder Labels, um rechtliche Risiken zu vermeiden. (red)

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