Fördern und fordern
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MARKETING & MEDIA Sascha Harold 22.03.2019

Fördern und fordern

Urheberrechtsreform, Neustrukturierung der Förderlandschaft und neue ­Partnerschaften mit Streaming-Plattformen beschäftigen Österreichs Kreative.

••• Von Sascha Harold

Für den WKO-Fachverband der Film- und Musikwirtschaft werden derzeit gerade auf europäischer Ebene einige relevanten Materien verhandelt. Seit einigen Jahren ist der Verband nun bereits mit der Schaffung einer europäischen Urheberrechtsreform beschäftigt. Dabei zielt man vor allem auf globale Konzerne wie Google ab, gegen die europäische Lizenzbestimmungen durchgesetzt werden sollten. Ende Februar endeten die Verhandlungen des Trilogs, kommende Woche wird das Europäische Parlament voraussichtlich über den Entwurf abstimmen. Vor allem Artikel 13, mit dem Sharing-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden sollen, sorgte für hitzige Debatten. „Wir haben sehr stark für diesen Artikel 13 gekämpft, die jetzige Lösung ist aber derart kompromiss-verwässert, dass sie der ursprünglichen Intention kaum mehr Rechnung trägt”, führt der Geschäftsführer des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft, Werner Müller, aus.

Die Essenz der Regulierungsversuche fasst er wie folgt zusammen: „Es geht im Grunde darum, wie mit globalen Playern, die kaum Mitarbeiter in Europa beschäftigen und kaum Steuern und Lizenzabgaben zahlen, umgegangen wird.” Eine Lizenzierungspflicht würde die Verantwortung über Inhalte den Konzernen zuschieben. Seit Längerem wird darüber debattiert, ob Plattformen wie YouTube und Facebook für die von Usern hochgeladenen Inhalte haften müssen oder nicht. Auch die Urhebervertragsrechtsregeln (Anm.: Artikel 14–16) geben der Filmproduktionswirtschaft Anlass zur Kritik. Generell sei der momentane Entwurf ein Versuch, europäisches Recht an das deutsche Urhebervertragsrecht anzupassen – aus Müllers Sicht keine gute Lösung.

Steuermodell für Kreative

Ein Thema, das vor allem auf nationaler Ebene angegangen werden müsste, ist die Reform der Finanzierungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende. „Nach mehr als drei Jahrzehnten Filmförderung ist es gerechtfertigt , die Medienentwicklung seitdem Revue passieren zu lassen und da hat sich mit den neuen Playern am Medienmarkt wohl einiges getan”, so Müller. In Österreich sei der Fokus auf Subventionen zwar zu Recht ausgeprägt. Andere Modelle jedoch, die beispielsweise Steuer­erleichterungen für kulturelle Produktionen vorsehen, seien international bereits gang und gäbe. „In den meisten Ländern gibt es inzwischen steuerbasierte, sehr erfolgreiche Modelle, die sowohl dem Filmstandort nützen, als auch Privatkapital der Filmförderung zuführen”, fasst Müller zusammen.

Vernetztes Denken

Dass die Förderungslandschaft verzahnter gedacht werden muss, zeigt die Serie „Freud”, die derzeit in Wien und Prag gedreht wird. Die Kooperation von ORF, Netflix, einem österreichischen Produzenten und einem deutschen Fernsehsender zeigt heutige Anforderungen an das Geschäft auf. „Eine der wesentlichsten Fragen wird sein, wie man im internationalen Kontext, vor allem bei hochbudgetierten High-End-Serien, mitspielen kann”, erläutert Müller. Die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen in Österreich müssen darauf entsprechende Antworten finden. Eine reine Finanzierung und anschließende Verwertung in Österreich sei in Zukunft nicht mehr machbar.

Non-lineare Angebote

Künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden non-lineare Angebote. Im Musikbereich etwa werden bereits mehr als 50% aller Inhalte über Streamingdienste bezogen. Eine ähnliche Entwicklung ist im Fernsehbereich vorstellbar. Neben den Chancen in der Zusammenarbeit mit den neuen Anbietern wirft auch der Gesetzgeber ein Auge auf die neuen Player. In Deutschland etwa wird Netflix nach einem Gerichtsprozess künftig einen Anteil seines Umsatzes an die deutsche Filmförderung zahlen. „Mitgliedsstaaten werden künftig ermächtigt sein, finanzielle Mittel von Dienstleistern einzufordern, auch wenn sie im betreffenden Land nicht ihren Sitz haben”, zeichnet Müller eine künftige mögliche Entwicklung vor, die durch die neue Audiovisuelle Medienrichtlinie der EU vorgegeben wird. In Österreich wird diese Richtlinie ab 2020 umzusetzen sein.

Neben finanziellen Aspekten bleiben die neuen Anbieter auch für die Kulturschaffenden ein interessanter Kooperationspartner. „Von den Kreativen höre ich höchste Zufriedenheit über die Freiheit, die ihnen bei den neuen Playern gewährt wird. Man bemerkt, auch, wenn man sich die öffentlich-rechtlichen Sender anschaut, dass mehr Offenheit für Vereinbarungen und Kooperationen mit Privaten da ist”, so Müller.

Zukunft gestalten

In Österreich ist man punkto Kooperationen vielfach noch zurückhaltender als anderswo. „Während die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sehr laut ihre Pläne zur Zusammenarbeit mit Anbietern wie Netflix äußern, ist man hier noch weniger offen. Dass die neuen Richtlinien des Fernsehfonds diese neuen Player nun – entgegen der Entwurfsfassung – nicht berücksichtigen, ist eine vergebene Chance”, schließt Müller.

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