„Für Sie noch immer Herr Doktor Kohl”
MARKETING & MEDIA Redaktion 06.07.2018

„Für Sie noch immer Herr Doktor Kohl”

Interviewte Politiker fordern Respekt im Umgang miteinander ein; aber nur als Einbahnstraße.

Kommentar ••• Von Dinko Fejzuli

 

GEBEN & NEHMEN. Was sind wir Journalisten nicht alles – von unbotmäßig bis respektlos. So zumindest empfinden es manche Politiker, wenn sie von Journalisten zu einem Interview gebeten werden.

Doch wie sieht es denn umgekehrt aus? Legendär ist etwa der befremdliche Auftritt von Helmut Kohl bei einer Pressekonferenz, bei der er einen Journalisten, als dieser eine Frage mit den Worten „Herr Kohl …” einleitete, maßregelte, dass er für den Journalisten „noch immer Herr Doktor Kohl” sei. Er, Kohl, wolle schließlich keine Intimitäten mit ihm, dem Journalisten, austauschen.
Ähnliches gab und gibt es auch in Österreich und zwar in einer viel schärferen Form, wenn sich Politiker durch investigative Journalisten auf den Schlips getreten fühlen und gleich drohen, man müsse hier sogar legistisch etwas tun, um beispielsweise das Weitergeben von Informationen durch Informanten an Journalisten unter Strafe zu stellen.
Dass aber gerade diese Informationen strafbare Handlungen jener, die nun Journalisten jagen wollen, aufdecken, das wird natürlich lieber nicht erwähnt.

Auskunftspflicht gegenüber Journalisten

Doch abseits vertraulicher Informanten könnte sich für unsere Zunft künftig eine weitere Informationsquelle auftun und zwar öffentliche Ämter und Behörden, die sich bisher, sich stets auf das Amtsgeheimnis berufend, jeglicher Informationsweitergabe verweigerten, auch bei noch so harmlosen Dingen wie etwa, wie viele Menschen mit Zweitwohnsitz generell im Vergleich zur letzten bei dieser Landtagswahl in Niederösterreich gewählt hätten.

Behörden konnten Journalisten bisher sogar mit dem Argument ablehnen, die Beantwortung der Anfrage würde zu viel Arbeit machen und deswegen werde man auf die Anfrage nicht reagieren.
Eines stört hier übrigens immer wieder, egal ob bei Politik, Ämter oder Behörden: Kooperiert wird meist immer nur erst, wenn man durch ein Gerichtsurteil dazu gezwungen wird. Davor nicht.

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