WIEN. Die Kommunikationsbehörde Austria hat in einem Verfahren gegen die ATV Privat TV GmbH & Co KG schwerwiegende Verstöße gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz festgestellt. Betroffen ist eine auf Abruf bereitgestellte Folge der Sendereihe „Das Geschäft mit der Liebe“ mit dem Titel „Wodka Exzesse“, die im März 2025 auf dem Online-Dienst ATV verfügbar war.
Feststellungen der Behörde
Laut KommAustria missachteten Inhalte der Folge die Menschenwürde und stachelten zur Gewalt gegen Frauen aufgrund des Geschlechts an. Die Behörde wertete dies als schwerwiegende Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen. In der beanstandeten Folge begleiteten Protagonisten Männer bei der Suche nach intimen Beziehungen in Kasachstan und Thailand.
In Bezug auf die in Thailand gezeigten Szenen habe die Darstellung Frauen zu Objekten degradiert und in deren Menschenwürde eingegriffen. Zudem sei das Verbot der Aufstachelung zur Gewalt gegen Personen aufgrund ihres Geschlechts verletzt worden. Nach Ansicht der KommAustria vermittelten Aussagen und Handlungen, dass Frauen jederzeit sexuell verfügbar zu sein hätten und sexuelle Handlungen auch gegen ihren Willen erzwungen werden könnten.
Redaktionelle Verantwortung
Die Behörde betonte, dass ATV die redaktionelle Verantwortung für die Gestaltung der Sendung trage. Diese ergebe sich aus Auswahl, Schnitt und Kommentierung des Materials. Ob die dargestellten Handlungen tatsächlich stattgefunden hätten oder von den betroffenen Frauen verstanden worden seien, sei nicht entscheidend, da es auf die Wirkung der ausgestrahlten Inhalte auf das Publikum ankomme.
Verstöße gegen Jugendschutz
Zusätzlich stellte die KommAustria Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen fest. Die drastischen Darstellungen, das transportierte Frauenbild sowie der wiederholte exzessive Alkoholkonsum könnten Minderjährige in ihrer Entwicklung beeinträchtigen. Die Folge sei jedoch über mehrere Tage frei und ohne Einschränkungen abrufbar gewesen.
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
(red)
