WIEN. Der Österreichische Presserat hat vor Kurzem seinen Jahresbericht für 2025 vorgestellt und dabei einen Anstieg der behandelten Fälle ausgewiesen. Insgesamt befassten sich die Senate mit 503 Fällen, deutlich mehr als 2024 (426). Die Zahl der Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse gingen allerdings auf 25 zurück (2024: 27 Verstöße).
Geschäftsführer Alexander Warzilek verwies auf die steigende Bedeutung der Selbstkontrolle. „Im letzten Jahr ist die Zahl der beanstandeten Fälle auf über 500 gestiegen, 2024 waren es noch unter 430 Fälle. Das laufende Geschäftsjahr ist für den Presserat spannend, da die Selbstkontrolle bei der neuen Medienförderung eine wichtigere Rolle spielen soll und unser Trägerverein gerade eine Ausweitung der Zuständigkeit auf journalistische Online-Medien ausarbeitet“, so Warzilek.
Fallzahlen und Verteilung
Die meisten Fälle betrafen reichweitenstarke Medien wie „Kronen Zeitung“ (63 Fälle; neun medienethische Verstöße), „oe24“ (58 Fälle; sechs medienethische Verstöße) und „Heute“ (51 Fälle; vier medienethische Verstöße). Auch andere Titel waren Gegenstand von Verfahren, wobei nicht in allen Fällen Verstöße festgestellt wurden. Im Großteil der Fälle wurde der Presserat durch Mitteillungen von Leserinnen und Lesern tätig (346), in 27 Fällen meldeten sich von der Berichterstattung betroffene Personen und in vier Fällen wurden die Senate ohne externe Beschwerde tätig.
Leitentscheidungen und Opferschutz
Ein zentraler Themenbereich betraf die Berichterstattung rund um ein Schulattentat in Graz. Der Presserat setzte sich dabei unter anderem mit der Veröffentlichung eines Evakuierungsvideos von Schülern auseinander, das von den beiden Online-Medien „krone.at“ und „oe24.at“ veröffentlicht wurde. Trotz bestehenden öffentlichen Interesses wurde der Schutz der Betroffenen, insbesondere von Minderjährigen, als vorrangig bewertet.
Auch bei der Darstellung trauernder Schüler wurden teilweise Verstöße festgestellt. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass die Veröffentlichung von Bildern eines Tatorts unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann.
Eingriffe in die Privatsphäre und entwürdigenden Darstellung
Als schwerwiegende Intimsphärenverletzung bewertete der Presserat die Identifizierung einer Frau nach einer anonymen Geburt. Online taggte die Zeitung „Neue am Sonntag“ einen Artikel mit dem Vor- und Zunamen der Frau. Das Medium entschuldigte sich für den groben Fehler.
Ebenso kritisiert wurde die entwürdigende Darstellung eines Gewaltopfers auf „vol.at“. Eine bekannte Influencerin, die wahrscheinlich während einer Party in Dubai brutal zusammengeschlagen wurde und dabei Zähne verlor, wurde beim Bericht über diesen Vorfall leicht bekleidet gezeigt. In den Artikel war aber auch noch ein zweites Bild mit der Skyline von Dubai eingebettet, das mit Zähnen überblendet war. Der Presserat sah darin eine Verharmlosung der Gewalttat und eine unangemessene Bildgestaltung.
Journalistische Sorgfaltspflicht
Ein weiterer Fall betraf ein als Interview dargestelltes Gespräch mit Hollywood-Star Clint Eastwood im „Kurier“, das tatsächlich aus Aussagen aus mehreren Interviews zusammengesetzt war. Der Presserat wertete dies als Irreführung des Publikums und als groben journalistischen Fehler.
Reine Onlinemedien sollen einbezogen werden
Für reine Online-Medien ist der Presserat bisher nicht zuständig, für Online-Nachrichtenseiten von Print-Medien dagegen schon. „Es ist überfällig, dass wir reine Onlinemedien einbeziehen“, betonte Presserat-Geschäftsführer Warzilek bei der Präsentation des Jahresberichts. Der Trägerverein befasse sich gerade damit, konkrete Formulierungen auszuarbeiten, die in die Verfahrensordnung einfließen könnten. Im November sollte die Ausweitung der Zuständigkeit erfolgen, so Warzilek.
Der vollständige Bericht sowie detaillierte Fallzahlen finden Sie unter www.presserat.at. (red/APA)
