WIEN. Zum bereits zwölften Mal findet am Sonntag auf Initiative des Europarats der Europäische Datenschutztag statt. Für Unternehmen ist dieser „Data Privacy Day” eine wichtige Frist bei der Implementierung neuer Datenschutz-Prozesse, denn mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung und der in den Startlöchern stehenden ePrivacy-Verordnung werden neue, strengere Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Tagesordnung stehen.
Hohe Strafandrohungen
Der Europäische Datenschutztag wurde vom Europarat am 28. Jänner 2007, zum Jahrestag der 1981 verabschiedeten Datenschutzkonvention, als Aktion zur Sensibilisierung der Bürger und Unternehmen ausgerufen.
37 Jahre später stehen Unternehmen mit der EU-DSGVO vor neuen Herausforderungen: „Datenschutzverletzungen oder gar Datenmissbrauch sind keine Bagatelldelikte, wie etwa falsch zu parken, sondern stellen strafrechtlich relevante Handlungen dar”, so Anton Jenzer, Präsident des Dialog Marketing Verband Österreich (DMVÖ) und Geschäftsführer von VSG Direkt. „Angesichts der hohen Strafandrohungen müssen sich Unternehmen damit noch mehr die Frage stellen, ob sie im erlaubten Rahmen agieren. Ab Mai bietet die EU-DSGVO keine inhaltlichen und zeitlichen Spielräume und ist in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich rechtlich bindend.”
Ziel der Vereinheitlichung
Schon bei der Datenschutzkonvention ging es, wie auch bei der EU-DSGVO und der ePrivacy-Verordnung, um die Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzes.
„Die Vereinheitlichung ist eine Antwort auf die digitale Revolution der letzten Jahre und ein per se probates Mittel, um den neuen technologischen Entwicklungen datenschutztechnisch ein Regelwerk zu geben”, erklärt Jenzer. Ziel war und ist, eine Ausgewogenheit zwischen dem wirtschaftlichen Interesse von Unternehmen und dem Schutz von Konsumenten herzustellen.
Sensibilisierung
„Vor allem in der Werbe- und Marketingbranche gehört die automatisierte Generierung und Verwendung von Daten zum Tagesgeschäft. Die gesamte datengetriebene Marketingwelt befindet sich im Wettbewerb mit dem Ziel, den Kunden noch individuellere, auf sie abgestimmte Produkte anbieten zu können”, analysiert Jenzer. Mit den neuen Verordnungen steht ein Umbruch bevor: „Vor allem die Opt-In und Opt-Out-Regelungen der geplanten ePrivacy-Verordnung sind Knackpunkte und werden die gesamte digitale Kommunikation in höchstem Maße fordern. Umso wichtiger ist, dass die Regelungen neben dem Schutz der Privatsphäre von Betroffenen im Sinne eines ‚Balanced Approach' auch die legitimen Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.”
Positives Potenzial
Im Angesicht der kommenden Datenschutzgesetze dient der Datenschutztag 2018 vor allem der Sensibilisierung in Bezug auf Datensicherheit. Dennoch gäbe es auch positives Potenzial, „denn die EU-Datenschutz-grundverordnung und die ePrivacy-Verordnung sind Schritte in Richtung mehr Transparenz für Konsumenten. Richtig angewandt, erzeugen sie Vertrauen bei Usern und erhöhen deren Akzeptanz gegenüber der Werbewirtschaft”, so Jenzer abschließend. (gs/red)