WIEN. Erhöhungen gibt es bei der motorbezogenen Versicherungssteuer und der NoVA, eine Entlastung soll die Erhöhung von Verkehrsabsetzbetrag und der Pendlereuro bringen. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.
Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.
Höhere Steuer bei Plugin-Hybriden zu erwarten
Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm „Euro-6E-bis“ angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – etwa mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu bezahlenden Steuer informieren.
Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Keine Rückerstattung beim Verkauf
Ab Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es handelt sich um ein Fahrzeug dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist. Wird ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal vier Jahre geleast und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen.
Entlastung durch Verkehrsabsetzbetrag und Pendlereuro
Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steigt auf 496 Euro.
Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für Pendler zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus. 2026 werden für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher der Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fahren.
Eine Übersicht aller Neuerungen finden sich unter www.oeamtc.at/neuerungen2026.
