Korruption bekämpfen, bevor sie entsteht
BFI Wien
BFI Wien-GF Valerie Höllinger
PRIMENEWS Redaktion 19.10.2015

Korruption bekämpfen, bevor sie entsteht

Thema Compliance: Ein neuer Kompaktlehrgang des BFI Wien zeigt, wie Unternehmen der Korruptionsfalle entrinnen können.

Wien. FIFA-Skandal und Co., aber auch zahlreiche heimische Korruptionsfälle verdeutlichen: Compliance ist aktueller denn je. Viele Firmen zeigen sich jedoch im Umgang mit Compliance-Maßnahmen überfordert. Aus diesem Grund bietet das BFI Wien ab 14. November erstmals den Kompaktlehrgang „Compliance und Korruptionsprävention“ an. „Compliance ist ein Thema, das nicht außen vor gelassen werden kann. Ich glaube, dass niemand aufgrund einer gutgemeinten aber nicht weitergedachten Geste vor Gericht landen möchte“, meint BFI Wien-Geschäftsführerin Valerie Höllinger. „Als Bildungsinstitut möchten wir mit diesem Lehrgang nicht zuletzt etwas zur Bewusstseinsbildung bei Unternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beitragen.“

Wettbewerbsvorteil vs. hohe Risiken

Mit Lehrgangsleiterin Claudia Loderbauer, Geschäftsführerin der Unternehmensberatung anti-corruption consulting, hat das Wiener Bildungsinstitut eine anerkannte Expertin an Bord. Ihr Impulsvortrag mit dem Titel „Eine Hand wäscht die andere?“ fand bereits bei den Besuchern des HR Inside Summits großen Anklang. „Mit Claudia Loderbauer haben wir eine Vortragende gewinnen können, die aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung sehr praxisnah zeigen kann, was erlaubt ist und was nicht“, so Höllinger. Loderbauer erklärte beim HR-Event in der Wiener Hofburg anschaulich, warum Compliance eine immens wichtige Bedeutung in der Wirtschaft zukommt. Schließlich reichen die Risiken bei Non-Compliance von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsentzug. Von etwaigen Imageschäden ganz zu schweigen. Auf der anderen Seite können Compliance-Maßnahmen zum Wettbewerbsvorteil werden. So achten etwa öffentliche Auftraggeber zunehmend darauf, ob sich ein Zulieferer präventiv gegenüber Korruption und in Compliance absichert.

Verhängnisvolle Einladungen

Loderbauer zeigte auch auf, wie Mitarbeiter zu „Tätern“ werden können und erläuterte, welche Motivation hinter so einem nicht regelkonformen Vorgehen steckt. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter im Einkauf wird mehrere Male pro Jahr von einem Lieferanten zum ausgiebigen Mittagessen sowie zu exklusiven Produktevents eingeladen. Er bestellt daraufhin nur noch bei diesem Lieferanten, obwohl er weiß, dass es bessere Angebote auf dem Markt gibt. Das Unternehmen macht sich abhängig und wird über kurz oder lang geschädigt. „Das große Problem aus Compliance-Sicht ist hierbei, dass es sich um mehrfache, nicht reziproke Einladungen zu Veranstaltungen überwiegend privaten Charakters handelt, die den Mitarbeiter offensichtlich beeinflussen. Das Verhalten des Mitarbeiters ist kein Kavaliersdelikt und kann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis fünf Jahre nach sich ziehen“, erklärt Loderbauer.

Der schmale Grat

Um gar nicht erst in die Korruptionsfalle zu tappen, empfiehlt sie ein Compliance Management System. Dieses entdeckt und vermeidet korruptionstechnische Schwachstellen in Unternehmen und Unternehmens-Prozessen. Im Ernstfall würde es zumindest die Strafe vor Gericht mildern. An drei Wochenenden am BFI Wien wird die Unternehmensberaterin im Detail konkretisieren, wie man ein entsprechendes Compliance Management System aufbaut und dabei die Prozesse u.a. im HR-Bereich, im Einkauf sowie im Vertrieb dahingehend optimiert, dass entweder kein Korruptionsfall passieren oder dieser intern aufgedeckt werden kann. Selbstverständlich dürfen auch weitere Beispiele aus der Praxis nicht fehlen. Anhand dieser kann demonstriert werden: Der Grat zwischen Korruption und gerade noch Erlaubtem ist oftmals ein sehr schmaler.     (red)

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