VÖP fordert gesetzliche „Klarstellung des ORF-Programmauftrags“
© VÖP/Michael Gruber | Corinna Drumm, GF VÖP
PRIMENEWS Redaktion 16.02.2018

VÖP fordert gesetzliche „Klarstellung des ORF-Programmauftrags“

Privatsendervertreter wollen nach Abweisung ihrer ORF-Beschwerde Änderung des Gesetzes und fragen: „Darf der ORF entscheiden, in welchen Programmen er den Programmauftrag (nicht) erfüllt?“

WIEN. Nachdem ihre Beschwerde gegen den ORF, dieser würde zu wenig anspruchsvolles Programm im Hauptabend von ORF eins und ORF 2 bringen von der Behörde abgewiesen wurde, fordert der VÖP nun eine gesetzliche Klarstellung des ORF-Programmauftrags, und zwar für jeden Sender einzeln.

Kern der Forderung dabei ist: Der ORF müsse in jedem Sender für sich den Programmauftrag erfüllen. Hier geht es vor allem um die beiden Hauptprogramme ORF eins und ORF 2. Es sei schließlich „mit freiem Auge erkennbar“, dass der ORF seinen Programmauftrag in ORF eins und ORF 2 nicht erfülle. Das Problem des VÖP aber: Die KommAustria ist der Meinung, der Programmauftrag betreffe alle vier ORF-TV-Programme als Gesamtheit und nicht jeden einzelnen Sender.

Und genau das kritisiert VÖP-GF Corinna Drumm, denn „wenn diese Vorgabe nur für die Gesamtheit aller vier TV-Programme des ORF gelten würde, so wie die KommAustria es offenbar beurteilt, dann wäre es dem ORF möglich, seine Hauptprogramme ORF eins und ORF 2 von anspruchsvollen Inhalten völlig frei zu halten und diese ausschließlich auf den Spartensendern zu programmieren. Dies ist besonders absurd, da ORF III Information und Kultur aufgrund seines besonderen Auftrags ohnehin ausschließlich anspruchsvolle Inhalte bringen muss. All dies kann nicht im ursprünglichen Sinne des Gesetzgebers sein, wo dieser doch klar festhält, dass der Programmauftrag eben nicht in die Spartenprogramme ausgelagert werden darf.“ „Der Gesetzgeber verlangt vom ORF, in den Hauptabendprogrammen in der Regel anspruchsvolle Sendungen zu Wahl zu stellen“, so Drumm weiter.

Der Schluss des VÖP aus dem Behörden-Spruch: „Die Entscheidung der KommAustria unterstreicht unsere Forderung deutlich: Jedes der ORF‐Programme muss den öffentlich‐rechtlichen Programmauftrag erfüllen“, so Ernst Swoboda, Präsident des VÖP. „Dies gilt für TV wie Radio gleichermaßen. Wir fordern die Medienpolitik auf, klarzustellen, dass sich der ORF nicht aussuchen kann, in welchen seiner Programme er öffentlich‐rechtliche Inhalte bringt. Dies ist nicht als Angriff auf den öffentlich‐rechtlichen Rundfunk an sich zu verstehen. Im Gegenteil: Diese Präzisierung des öffentlich‐rechtlichen Auftrags ist wichtig, um einen unverwechselbaren öffentlich‐rechtlichen Rundfunk mit unabhängigen und freien Redaktionen sicherzustellen. Diese Themen gehören geklärt, andernfalls werden wir in Österreich nie ein duales Rundfunksystem erreichen.“

Gegen den Entscheid selbst werde der VÖP berufen, kündigte er bereits an. (red)

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL