WIEN. Mit 27. September 2026 treten neue EU-Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten und Verpackungen in Kraft. Grundlage dafür ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“), die strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung und Greenwashing vorsieht. Umwelt-Claims wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ sollen künftig nur noch unter strengeren Voraussetzungen zulässig sein.
Der Markenartikelverband sieht darin zwar grundsätzlich ein legitimes Ziel, warnt jedoch vor erheblichen Problemen bei der Umsetzung in Österreich. Laut Verband fehlen bislang konkrete nationale Ausführungsbestimmungen sowie praktikable Übergangsregelungen für bereits produzierte Waren und Verpackungen. Gleichzeitig würden Handelsunternehmen ihre Lieferanten bereits auffordern, nur noch Produkte zu liefern, deren Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen.
Betroffen sein könnten laut Verband insbesondere Produkte des täglichen Bedarfs wie Kaffee, haltbare Lebensmittel, Kosmetik- und Hygieneprodukte, Waschmittel oder Babynahrung. Viele dieser Waren würden Monate vor dem eigentlichen Verkaufsstart produziert und ausgeliefert. Nach aktueller Rechtslage könnten Produkte mit älteren Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen nach dem 27. September 2026 nicht mehr uneingeschränkt verkauft werden.
„Die Richtlinie verfolgt ein legitimes Ziel. Absurd ist jedoch, dass bislang weder konkrete nationale Umsetzungsbestimmungen und -definitionen noch deswegen umso relevantere, praxistaugliche Übergangsregelungen für bereits produzierte Warenbestände vorgesehen sind", erklärt Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbands.
Unternehmen befürchten laut Verband unter anderem Abmahnungen, Verkaufsstopps, Rückruf- und Umverpackungsmaßnahmen sowie zusätzliche Lager- und Logistikkosten. Im schlimmsten Fall könnte es auch zur Vernichtung bereits produzierter Warenbestände kommen. Hintergrund sei unter anderem das österreichische Wettbewerbsrecht, das Verstöße nicht nur staatlich, sondern auch zivilrechtlich verfolgbar mache.
Der Markenartikelverband fordert daher klar definierte Übergangsfristen. Konkret sollen Produkte und Verpackungen, die bereits vorproduziert wurden, noch bis 26. März 2027 neu in den Handel gebracht werden dürfen. Bereits ausgelieferte Waren sollen darüber hinaus bis zum Abverkauf im Handel bleiben können.
„Es ist das Gegenteil von nachhaltig, wenn brauchbare Produkte und Verpackungen unnötig vernichtet werden“, so Thumser.
re:think media in Graz
Die Medieneventreihe re:think media gastierte am 21. Mai im Unicorn Startup & Innovation Hub in Graz. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das diesjährige Motto „Tech meets Creativity“.