Paketabgabe nun in Begutachtung
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RETAIL Redaktion 15.05.2026

Paketabgabe nun in Begutachtung

Gesetzesentwurf wurde am Montag an den Nationalrat übermittelt; Steuer soll ab 30. September 2026 gelten.

WIEN. Die Bundesregierung hat sich auf die letzten Details der geplanten Paketabgabe geeinigt und einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung in den Nationalrat geschickt – wie kolportiert geht es dabei um eine Abgabe in Höhe von zwei Euro für inlän­dische B2C-Paketzustellungen, die Unternehmen im Versandhandel mit einem Umsatz von mehr als 100 Mio. € im Jahr zu entrichten haben. Diese Vorgabe soll Ende September in Kraft treten.

Kein „Anti-Temu“-Gesetz
Der ursprüngliche Plan, nur für Sendungen aus Drittstaaten eine Paketabgabe einzuführen, ließ sich bekanntlich rechtlich nicht umsetzen. Damit sind neben großen Plattformen wie Temu oder Shein auch heimische Versandhändler wie die Otto Austria Group oder Electronic4you betroffen; aber auch österreichische Unternehmen, die die Umsatzgrenze nicht erreichen, ihre Produkte jedoch über große Plattformen und Marktplätze anbieten, müssen die Paketabgabe bezahlen.
Die Abgabe muss vom Versandhändler abgeführt werden, wobei Plattformen wie Amazon als Versandhändler gelten.

Handel kritisiert Entwurf
Keine Abgabe fällt an, wenn die Bestellung nicht im Wege der Fernkommunikation erfolgt ist: Dazu zählt etwa der Einkauf im Geschäft, den sich die Kundin oder der Kunde zustellen lässt. Wenn Unternehmer die im Geschäftslokal bestellte Ware selbst zustellen, fällt ebenfalls keine Abgabe an. Versandhändler sollen zudem die Wahl haben, ob sie die Steuer pro Bestellung oder pro Paket abrechnen wollen. Weiters gilt die Abgabe nur für Geschäfte mit Endkunden, B2B-Onlineshops sind also nicht betroffen.

Am Gesetzesentwurf gibt es seitens des Handels viel Kritik: „Statt Billigstplattformen aus Drittstaaten, welche Österreich mit gefährlichen Produkten überfluten, fair zu besteuern, schafft sie eine systematische Wettbewerbsbenachteiligung für den österreichischen Handel und eine zusätzliche Kostenbelastung für die Konsumentinnen und Konsumenten. Im Endeffekt könnte damit ein Österreich-Aufschlag im Onlinehandel entstehen“, warnt etwa HV-Geschäftsführer Rainer Will.

Erwartete Einnahmen
Von der Steuer erhofft sich der Staat ab dem kommenden Jahr Einnahmen in Höhe von 280 Mio. €; die Abgabe soll größtenteils dem Bund, aber anteilig auch den Ländern zugute kommen. Die Beschlussfassung im Nationalrat ist Formsache, einige Händler erwägen allerdings rechtliche Schritte. (APA/red)

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