VfGH-Aufschub für Hypo-Gläubiger
ADVISORY 10.04.2015

VfGH-Aufschub für Hypo-Gläubiger

Fellner Wratzfeld & Partner In Sachen Heta

Kontrollierte Abwicklung der Heta: Markus Fellner und Michael Hecht.

Wien. Fellner Wratzfeld & Partner freut sich über die erste VfGH-Entscheidung in Sachen Hypo-Sondergesetze: Der VfGH wies sämtliche Individualanträge von Investoren gegen die Sondergesetze aus formalen Gründen zurück und will erst im Herbst in der Sache entscheiden.

Bei fwp sieht man damit einen Schritt in Richtung kontrollierte und effiziente Abwicklung der Hypo getan. Immerhin vertritt man selbst die Heta Asset Resolution AG als mitbeteiligte Partei.

Gläubiger sollen „bluten”

Nach dem Konzept des Gesetzgebers soll im Interesse der Steuer-zahler die bestmögliche Verwertung des Vermögens der Heta dadurch unterstützt werden, dass bestimmte Nachranggläubiger an den Abbaukosten der Heta beteiligt werden.(red)

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