WIEN. Die Österreichische Ärztekammer vergibt für das Jahr 2023 einen „Preis für besondere publizistische Leistungen im Interesse des Gesundheitswesens“ in der Höhe von 5.000 Euro. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von der Österreichischen Ärztekammer bestellte Jury, wobei die Aufteilung auf mehrere gleichwertige Veröffentlichungen zulässig ist. Die Bewerbung ist bis zum 31. März 2024 in der Österreichischen Ärztekammer, Öffentlichkeitsarbeit, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, oder elektronisch an pressestelle@aerztekammer.at mit dem Vermerk „Preis für publizistische Leistungen“ formlos einzureichen. Eine Erstreckung der Frist ist nicht vorgesehen.
Eingereicht werden können maximal fünf Arbeiten jeder Art und Form von ausschließlich hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten, die sich mit gesundheitspolitischen Fragen befassen. Voraussetzung ist auch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zeitungen, periodischen Zeitschriften, Buch- und Filmautoren sowie von elektronischen Medien ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben. Arbeiten, die sich vorwiegend oder ausschließlich mit medizinisch-wissenschaftlichen Fragen befassen oder in wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht wurden, können nicht berücksichtig werden. Mit der Einreichung ist das Einverständnis zur eventuellen Publikation der eingereichten Arbeit in der „Österreichischen Ärztezeitung“, in „MEDIZIN populär“ sowie im Pressedienst der Österreichischen Ärztekammer „Arzt-Presse-Medizin“, verbunden.
Die Arbeiten müssen im Jahr 2023 publiziert worden sein. Die Einreichung kann durch die Autorinnen und Autoren oder durch die jeweilige Redaktion erfolgen. Es ist eine Erklärung beizulegen, dass alle an dem Zustandekommen der Arbeit beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Titel oder in Fußnoten oder in anderer geeigneter Weise genannt sind. Bei postalischer Einreichung von Film- und Fernsehproduktionen sowie Beiträgen des Hörfunks und von Onlinemedien sind diese auf windowskompatiblen Datenträgern zu übermitteln. Das Beilegen eines Manuskripts ist in beiden Fällen erwünscht.
Liegt keine auszeichnungswürdige Arbeit vor, kann von der Vergabe des Preises Abstand genommen werden. Die Mitglieder der Jury sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Überreichung des Preises erfolgt in feierlicher Form durch den Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer.