Arzneien sichern
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HEALTH ECONOMY Redaktion 12.12.2025

Arzneien sichern

Die EU-Gesundheitsminister wollen mit neuem Gesetz die Versorgungssicherheit bei Medikamenten stärken.

••• Von Evelyn Holley-Spiess

BRÜSSEL. Das Problem sorgt regelmäßig für Schlagzeilen und hitzige politische Debatten – jetzt versuchen die Gesundheitsminister auf EU-Ebene gegenzusteuern: Es geht um den Medikamentenengpass, mit dem Patienten immer wieder im Alltag konfrontiert sind.

Die EU-Gesundheitsminister haben sich vergangene Woche in Brüssel auf eine neue Verordnung zur besseren Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel geeinigt. Das entsprechende Gesetz zielt darauf ab, die Herstellung solcher Medikamente in der EU zu unterstützen, deren Verfügbarkeit zu verbessern und die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Nun muss sich noch der Rat mit dem Europäischen Parlament auf eine endgültige Fassung verständigen.

Für Gesundheit unerlässlich
Konkret geht es bei der Verordnung etwa um Engpässe bei Antibiotika, Insulin und Schmerzmitteln – ganz generell um Medikamente, „die für die Gesundheit der EU-Patienten unerlässlich sind“, wie die Kommission in ihrem Vorschlag festhält. Die neuen Regeln sollen die Diversifizierung der Lieferketten fördern, kollaborative Beschaffungsmodelle erleichtern und Anreize zur Stärkung der pharmazeutischen Produktion in den EU-Ländern bieten.
„Das Gesetz über kritische Arzneimittel wird die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente verbessern, Engpässe verringern und eine widerstandsfähigere Lieferkette für kritische Gesundheitsprodukte in ganz Europa aufbauen“, gab sich die dänische Gesundheitsministerin Sophie Lohde als Vertreterin des dänischen Ratsvorsitzes optimistisch. Österreichs Gesundheitsministerin Korinna Schumann hatte zuletzt mehrfach betont, dass eine starke Medikamentenproduktion in Europa dringend und vorrangig sei.

Bestbieterprinzip von Vorteil
Der Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs (FCIO) sieht in dem Gesetz positive Ansätze, aber auch Versäumnisse. Gut geheißen wird unter anderem „das Bestbieterprinzip, das eine Bevorzugung europäischer Produkte ermöglicht, sowie die geplante Verkürzung von Genehmigungsverfahren für neue Betriebsansiedlungen“.

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