••• Von Martin Rümmele
WIEN. Der Dachverband der Sozialversicherungsträger und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben einen langfristigen Digitalisierungspfad bis 2030 als „Zukunftsvereinbarung eHealth“ beschlossen. Der Schulterschluss gilt als wirtschaftspolitisch relevantes Signal: Das Gesundheitswesen, einer der größten öffentlichen Ausgabenbereiche, soll effizienter, planbarer und digital wettbewerbsfähiger werden.
Im Zentrum der Vereinbarung steht der Ausbau des eCard-Systems. Digitale Services wie eZuweisung, eVerordnung, eTerminservice sowie elektronische Kur- und Reha-Anträge sollen schrittweise die papierbasierte Verwaltung ersetzen. Aus Sicht der Sozialversicherung bedeutet dies geringere Verwaltungskosten, aus Sicht der Ärzteschaft eine Entlastung der Ordinationen und mehr Zeit für die Patientenversorgung.
Nach Jahren eines angespannten Verhältnisses zwischen Ärzteschaft und Sozialversicherung setzt die Vereinbarung damit auf Kooperation statt Konfrontation. Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende im Dachverband, spricht von einem „entscheidenden Schritt für eine moderne Gesundheitsversorgung“. Edgar Wutscher, Vizepräsident der ÖÄK und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, betont den neu gefundenen Dialog, der Planungssicherheit für beide Seiten schaffen soll.
Politik sieht Effizienzpotenzial
Für Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist klar, dass weiter kontroverse Reformfragen anstehen. Die Vereinbarung zeige jedoch, dass Dialog und gemeinsame Verantwortung tragfähige Lösungen ermöglichen können. Die Digitalisierung wird damit nicht nur zum Effizienzhebel, sondern auch zum Stabilitätsfaktor für das öffentliche Gesundheitssystem.
Konkrete Meilensteine sind bereits definiert. Die eZuweisung soll ab kommendem Jahr für Vertragsärzte sowie größere Wahlordinationen verpflichtend werden. Papierzuweisungen für kostenintensive Untersuchungen wie CT, MRT oder Nuklearmedizin sollen vollständig entfallen. Ergänzt wird dies durch einen geplanten Terminservice für niedergelassene Ärzte. Ab 2027 sollen Befunde aus Vorsorgeuntersuchungen in ELGA gespeichert werden.
