LUXEMBURG. Betroffene von Impfschäden sollten nach Meinung der EuGH-Generalanwältin mehr Zeit für Entschädigungsklagen haben. Dass Geschädigte je nach Rechtsweg nur zehn Jahre Zeit für eine entsprechende Klage hätten, verstoße gegen die Grundrechte der EU, schrieb Generalanwältin Laila Medina in ihren Schlussanträgen. Im konkreten Fall geht es um eine Frau, die sich 2003 mit dem Impfstoff Revaxis des französischen Herstellers Sanofi gegen Diphtherie, Tetanus und Polio impfen ließ. Nach eigenen Angaben litt sie in der Folge an Infektionen und Schmerzen und war wiederholt arbeitsunfähig. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für die Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig. (red)
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