„Großer Aufwand“
© Phago
Hat fünf Mitglieder, die jährlich 200 Millionen Arzneien ausliefern: der Verband der Arzneimittelvollgroßhändler Phago.
HEALTH ECONOMY Redaktion 30.01.2026

„Großer Aufwand“

Der Verband Phago appelliert an die Politik, die noch neue Monitoringpflicht „mit Augenmaß zu gestalten“.

••• Von Sabine Stehrer

WIEN. Mit 1. Jänner dieses Jahres trat die Monitoringpflicht für Arzneimittelvollgroßhändler in Kraft. Die noch neue Regelung sieht vor, dass die Großhändler täglich und unter anderem dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und dem Gesundheitsministerium Daten zu den gelagerten Arzneien und ihren Wirkstoffen melden müssen. Dies soll der Versorgungssicherheit dienen. Bei Verstößen gegen die Regelung ist eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 50.000 € vorgesehen.

Nun apellierte der Verband der Österreichischen Arzneimittelvollgroßhändler Phago an die Politik, die Umsetzung der neuen Regelung „mit Augenmaß, technischer Vernunft und konsequenter Einbindung der Branche“ zu gestalten. Nur so könne auch unter den neuen Rahmenbedingungen die Versorgungssicherheit robust bleiben, hieß es seitens Phago. Denn das Monitoring sei mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand verbunden. Die Regelung erzeuge in ihrer jetzigen Form außerdem großflächige Datenströme, ohne notwendigerweise zu einer zielgerichteten Früherkennung von Versorgungsenpässen zu führen.

„Unsere Verantwortung gegenüber den Patienten gilt unabhängig vom regulatorischen Umfeld“, ergänzte dazu Phago-Präsident Andreas Windischbauer. „Wir werden alles tun, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die geforderten Strukturen konsequent umzusetzen.“

„Nicht verfasssungswidrig“
Vor dem Apell an die Politik hatte Phago beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, die Rechtsvorschrift zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln (MSVAG) aufzuheben. Dies, da die neue Montoringpflicht gegen die Erwerbsfreiheit und den Datenschutz verstoße. Der VfGH kam aber zu dem Schluss, dass dem nicht so ist und, dass das tägliche Monotoring daher auch nicht verfassungswidrig ist. Phago teilte dazu mit,  den VfGH-Entscheid zu respektieren.  Der Verband der Arzneimittelvollgroßhändler Phago hat fünf Mitglieder, die über 23 Distributions- und Lagerstandorte verfügen sowie jährlich 200 Mio. Arzneimittelpackungen ausliefern.

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