Herber Rückschlag für Ausbau der Telemedizin
© Smarterpix/Vonschonertagen
HEALTH ECONOMY Redaktion 05.09.2025

Herber Rückschlag für Ausbau der Telemedizin

Die Österreichische Gesundheitskasse muss nach einem Gerichtsentscheid die Telemedizin neu ausschreiben.

WIEN. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) ist mit ihrer Ausschreibung zum Ausbau der Telemedizin im ersten Anlauf gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausschreibung aus formalen Gründen für nichtig erklärt, hieß es in einer Aussendung der Gesundheitskasse. An dem Vorhaben festhalten will man dennoch. Die Begründung der Nichtigkeit werde sorgfältig analysiert und bei der Neuausschreibung entsprechend berücksichtigt.

ÖGK will eigenes Angebot
Die Pläne der ÖGK waren von der Ärztekammer von Beginn an als Alleingang kritisiert und bekämpft worden. Als Konsequenz hatten die Standesvertretungen in Wien und der Steiermark die Ausschreibung rechtlich beanstandet. Nach der angekündigten Neuausschreibung appellierte die Bundeskurie niedergelassene Ärzte an die ÖGK, das Thema nun „gemeinsam im Sinne der Patientinnen und Patienten anzugehen, statt weiter Ressourcen in unnötige Alleingänge zu stecken.“ Man brauche keine neuen Parallelstrukturen. Im Gegenteil: „Wir können auch mit Zahlen belegen, dass Ärztinnen und Ärzte der Telemedizin positiv gegenüberstehen. Dazu kommen die zahlreichen ausgearbeiteten Projekte wie die Teledermatologie in der Steiermark oder das HerzMobil Modell, für das sich immer mehr Bundesländer interessieren“, betonte Dietmar Bayer, stellvertretender Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer für Steiermark. Es gebe also bereits funktionierende Vorzeigemodelle, was es nun brauche, sei ein nachhaltiges und strukturiertes Gesamtkonzept.

PPP-Modell geplant
Letzteres sieht die ÖGK allerdings in Form einer von ihr österreichweit aufgesetzten Strategie, die mit einem privaten Partner umgesetzt werden soll und auch in Form eines Ambulatoriums für Telemedizin vorstellbar wäre. Ein Auftragnehmer würde den Betrieb (Terminplanung, Qualitätssicherung, technische Hotline) organisieren, die ÖGK die Finanzierung übernehmen. Laut Gesundheitskasse richtet sich das jetzige Urteil nur gegen formale Kriterien, die Vergabeunterlage müsse präzisiert werden.
Der Plan, Telemedizin generell zu etablieren, sei nicht in Frage gestellt worden.

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL