Krank ins Büro
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Nach schweren Erkrankungen kann seit 1. Juli auch ein Teilzeitkrankenstand mit dem Unternehmen vereinbart werden.
HEALTH ECONOMY Martin Rümmele 07.07.2017

Krank ins Büro

Jetzt kommt er doch: der Teilzeitkrankenstand. Er soll vor allem Menschen nach langen Krankheiten helfen.

••• Von Martin Rümmele

WIEN/LINZ. Die Rückkehr schwer erkrankter Beschäftigter in den Job wird mit  1. Juli erleichtert: „Wer sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlt, kann künftig mit dem Arbeitgeber für bis zu neun Monate Teilzeitarbeit vereinbaren und erhält während dieser Zeit aliquot Krankengeld”, berichtet Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer über die neue Wiedereingliederungsteilzeit.

Mit dem Gesetz ist nach Ansicht der Arbeiterkammer ein gesundheits- und sozialpolitischer Erfolg gelungen, der zur besseren Wiedereingliederung nach langer Krankheit – zum Beispiel Krebs – beitragen wird. „Viele Beschäftigte wünschen sich nach längerem Krankenstand eine baldige Rückkehr in das Arbeitsleben”, schildert AK-Präsident Kalliauer. „Genauso wesentlich wie das neue Gesetz ist aber auch, dass krankmachende Arbeitsbedingungen beseitigt und Arbeitsplätze angepasst werden. In den Betrieben sollte grundsätzlich der Blick auf die Prävention geschärft und ein innerbetriebliches Eingliederungsmanagement installiert werden.”
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann eine freiwillige Vereinbarung über die Wiedereingliederungsteilzeit abgeschlossen werden. Unter Beiziehung von „fit2work” oder der Arbeitsmedizin ist ein Plan zu erstellen, der die Dauer und Ausgestaltung der befristeten Teilzeit genau regelt. Auch weitere Bedingungen, etwa Arbeitsplatzadaptierungen, können Teil des Wiedereingliederungsplans sein.

Kündigungsschutz bleibt

In Betrieben mit Betriebsrat muss dieser bei der Erstellung des Plans miteinbezogen werden. Veränderungen des Arbeitsinhalts und der Arbeitsaufgaben sind nur im Rahmen des bestehenden Arbeitsvertrags möglich. Der Plan muss schließlich vom chef- und kontrollärztlichen Dienst der zuständigen Krankenversicherung bewilligt werden. Während der Wiedereingliederungsteilzeit, aber auch bei Ablehnung einer solchen, besteht ein Motivkündigungsschutz. Das Gesetz war von der an Krebs verstorbenen Gesundheitministerin Sabine Oberhauser initiiert worden.

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