Pharma-Rabatte nun per Gesetz
© chris saupper-www.maupi.com für Pfizer Austria
Pharmig-Präsident Robin Rumler lehnt Zwangsrabatte per Gesetz ab.
HEALTH ECONOMY 23.10.2015

Pharma-Rabatte nun per Gesetz

Der Konflikt um die Verlängerung des Rahmen-Pharmavertrags zwischen der Pharmabranche und den Kassen eskaliert. Mangels Verhandlungslösung kommt nun ein Gesetz.

••• Von Martin Rümmele und Ulli Moschen

WIEN. Die Pharmabranche ist wenig begeistert: Am Montag hat das Gesundheitsministerium einen Begutachtungsentwurf für eine Novelle des Sozialversicherungsgesetzes ASVG ausgesandt, der es in sich hat. Um die gestiegenen Medikamentenkosten in den Griff zu bekommen, verordnet Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) der Pharmawirtschaft Zwangsrabatte. Die Branche muss von 2016 bis 2018 jeweils 125 Mio. € an Rabatten gewähren – insgesamt damit 375 Mio. €.

„Wir haben uns immer für eine vertragliche Lösung eingesetzt und tun dies weiterhin, denn der Rahmen-Pharmavertrag hat sich seit seinem Bestehen 2008 für beide Vertragspartner bestens bewährt. Die nun geforderte Summe ist wirtschaftlich absolut nicht vertretbar und bedeutet völliges Unverständnis bei den in den Standort Österreich investierenden Unternehmen”, sagte Pharmig-Präsident Robin Rumler bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die Branche kann sich maximal einen Beitrag von 100 Mio. € vorstellen – und das sei für viele Firmen schwer zu schultern.

Kassen orten hohe Ausgaben

Der Entwurf sieht vor, dass „der Rabatt im Nachhinein auf den erzielten Umsatz eines Unternehmens mit Arzneimittelspezialitäten, die auf Rechnung der Krankenversicherungsträger abgegeben werden, berechnet wird”. In den Erläuterungen wird argumentiert, dass die Kostensteigerungen im Heilmittelsektor im zweiten Halbjahr 2014 auf mehr als acht Prozent angewachsen seien. Das Ministerium habe sich mit dem Finanzministerium abgestimmt, man habe aktiv werden müssen, weil das Problem den Gesamthaushalt betreffe und Maastricht-relevant sei. Sylvia Hofinger, Geschäftsführerin des WK-Fachverbandes der Chemischen Industrie, verwies auf ein Gutachten von Verfassungsjuristen, wonach der Entwurf gegen die Eigentums­garantie, die Erwerbsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verstoße und im Widerspruch zum EU-Recht stehe. Zudem werde der Wirtschaftsstandort geschädigt.

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